theoretischen (literatur- bzw. kulturwissenschaftlichen) Diskussion. Neben
älteren Beiträgen zu dieser Auseinandersetzung gilt das Interesse insbesondere
der postkolonialen Entwicklungsphase.
Traditionell hat der Forschungsschwerpunkt in seinen Symposien immer auch
juristische Aspekte berücksichtigt. Diesmal beleuchtete Alfons Bürge „Die
Mischung von Rechtstraditionen als Problem der Rechtsgeschichte“. An zwei
Fallbeispielen konnte er aufzeigen, daß die Rechtsentwicklung zwar stark von
internen Traditionen bestimmt ist, fremde Rechtstraditionen aber ebenfalls eine
bedeutende Rolle spielen können. Häufig wird der fremde Einfluß aber nicht
erkannt, da der juristische Blick stark auf die nationale Tradition konzentriert
ist. Deswegen ist die vergleichende historische Betrachtung für das richtige
Verständnis der Rechtsentwicklung von großer Bedeutung.
Die Vorträge, die am Symposium gehalten wurden, verdeutlichten an den
verschiedensten Beispielen, daß es so etwas wie Grenzkultur (oder vielmehr
Grenzkulturen) gibt. An der Peripherie ist vieles anders als im Zentrum, und
das gilt nicht nur für staatliche Grenzgebiete. Ob die Grenzkultur aber immer
auch eine Mischkultur ist und dazu noch eine grenzüberschreitende, diese Frage
wurde nicht eindeutig beantwortet. Zu unterschiedlich waren die Befunde.
Deutlich wurde aber wieder einmal, daß die Untersuchung von Grenzgebieten
wichtige Erkenntnisse vermittelt, die für die aktuelle Diskussion um „Reinheit“,
„Mischung“, „Hybridität“ usw. nutzbar gemacht werden können.
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