Full text: Zwischen Deutschland und Frankreich

Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch, 
Graf Friedrich von Veldenz, 
Jakob und Ludwig, Herren von Lichtenberg, 
Robert von Saarbrücken-Commercy, 
Huart von Elter, Herr von Apremont, 
Else von Dhaun-Oberstein, 
Johann von Rodemachern, 
verschiedene Vasallen, 
ihre Amtleute in ihren welschen Landen und in benachbarten Territorien, 
Meisterschöffe und Dreizehner der Stadt Metz,264 
Wancelin de la Tour, Bellis von Vitry, 
Herr von Poix, Gouverneur von Ligny, 
Kaufleute zu Genf. 
Der Kreis der Korrespondenzpartner umfaßt Landesherren und benachbarte Territo¬ 
rialherren, zeigt aber doch ein Überwiegen der Reichsromania. Auffallend ist das Fehlen 
anderer großer Städte außer Metz, wie Straßburg, Speyer, Worms, Trier und der Grafen 
und Herren aus dem Hunsrück und Pfalz (Wild- und Rheingrafen, Grafen von Leiningen 
und Kurfürsten von der Pfalz) und aller rechtsrheinischen Korrespondenzpartner. Da in 
den Empfängerarchiven bisher nicht systematisch recherchiert wurde, könnte sich die 
vorstehende Liste erweitern. 
Kein einziges dieser Schreiben ist autograph. Die Handschrift Elisabeths ist aus Unter¬ 
schriften bekannt265, deren Eigenhändigkeit wird in der Korroboratio einer Urkunde vom 
15. März 1442 angesprochen266. Sie zeigt nicht die Schreibgewandheit und den flüssigen 
Duktus, die sich bei häufigem Schreiben größerer Texte eingestellt haben müßten. Die 
Frage nach ihrem Anteil am Diktat ist schwerer zu beantworten. Eigenes Diktat oder 
Korrekturen nach ihren Anweisungen lassen sich nicht exakt nachweisen; aber genauso 
wenig läßt sich beweisen, daß sie mit Sicherheit nicht beteiligt gewesen sei. Ich vermag 
nicht einzusehen, warum bei nachweisbarem persönlichen Anteil an Verhandlungen mit 
Lehnsherren, Räten und Verwandten und bei nachweisbarer aktiver Mitwirkung an ande¬ 
ren Regierungsgeschäften ihr gerade ein Anteil am nicht-urkundlichen Verwaltungs- 
264 Außer den im Anhang aufgelisteten Schreiben ist zu verweisen auf einen Briefwechsel vom Sommer 
1439 wegen der Belastung eines Metzer Bürgers durch Elisabeths Amdeute mit einer Lebensmittelsteuer 
imalletoste) (LA SB Best. N-Sbr.II Nr. 4620 fol. 7). 
265 Quittung für Äbtissin von Neumünster vom 06.04.1434 (HHStA Wiesbaden Abt. 130 Nr. 152), Urk. 
vom 05.06.1438 für Johann von Wolfstein (ebd. Nr. 167), Urk. vom 19.02.1440 auf der Plica zusammen 
mit ihrem Sohn Johann (LA SB Best. N-Sbr.ll Nr. 1496), vom 23.03.1441 (HHStA Wiesbaden Abt. 130 
I Nr. 179) u. vom 22.07.1444 (HHStA Wiesbaden Abt. 121) zugunsten des Hans von Rittenhofen. Unter 
dem Freiungsbrief für Hofmeister Philipp Benßheimer vom 17.12.1432, der nur kopial überliefert ist, 
steht nachgezeichnet Elisabeth subscpt. 
266 han des %u urkonde unser iglicher sin ingesigel an diesen brieff dun henken und unser name mit unser selbs hand heran ge¬ 
schrieben (HHStA Wiesbaden Abt. 130 I) auch ihr Sohn Johann unterschrieb gelegentlich eigenhändig, am 
04.04.1441 u. 1449 (LA SB Best. N-Sbr.II Nr. 229 u. 247), 
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