Bruder nach Vezeüse247, von dort weiter nach Nancy248 und drei Wochen später nach
Kirchheim am Donnersberg249, im Juni 1433 zu Besprechungen mit dem Bischof von
Metz nach Vic und im September desselben Jahres nach St. Avold250.
Meine Ansicht gründe ich weiterhin darauf, daß sie sich eines solchen Ansehens bei den
benachbarten Dynasten erfreute, daß Herzog Stephan von Pfalz-Zweibrücken sie um
Vermittlung in seinem Zwist mit dem Herrn von Dillingen bat251, daß die Grafen von
Zweibrücken-Bitsch und die Herren von Lichtenberg ihr die Federführung bei der Wer¬
bung zur stärkeren Benutzung der durch das Saartal führenden Geleitstraße überließen252,
daß der Graf von Lützelstein Urkunden bei ihr deponierte253 und daß sie zuweilen, ob¬
wohl nur Gräfinwitwe, als „hochgeborene Fürstin“ angeschrieben wurde254. Hier sei auch
an die von der Metzer Stadtverwaltung verwendete Anrede erinnert255. Einen Beleg für ih¬
ren persönlichen Anteil an der Formulierung wichüger Texte stellt für mich der Vertrag
mit ihren Söhnen vom 30. Januar 1439 dar (vgl. S. 100). Weitere Stützen meiner Be¬
wertung sehe ich in ihrem Verhalten nach Beendigung der Regentschaft: sie trat in wichti¬
gen Angelegenheiten wiederholt zusammen mit ihrem Sohn auf, mischte sich auch, min¬
destens in einem Fall, ohne dessen Wissen ein256. Im Sommer 1443 begründete sie erfolg¬
reich die Ablehnung einer Belehnung Johanns von Finstingen unter Berufung auf die ein¬
schlägigen Sätze des hierzulande geltenden Lehnrechts zum Ausschluß der weiblichen
Erbfolge257. Die Beschwerden über die ihr durch Bernhard von Pallandt zugefügten Schä¬
den trug sie selbst den lothringischen Räten vor und überließ dies nicht ihrem Sohn, ob¬
wohl ja seine Fehde mit Pallandt ursächlich mit dem ihr entstandenen Schaden zusam¬
menhing258. Sie beantwortete gelegentlich bei Abwesenheit ihres Sohnes an ihn gerichtete
247 Varsberg-Korrespondenz Nr. 33, 34, 36, 37, 39 u. 40.
248 Ebd. Nr. 42. Im August desselben Jahres erbot sie sich zu einer persönlichen Zusammenkunft mit Her¬
zog René in Nancy, die aber nicht zustande kam (ebd. Nr. 44 u. 45).
249 Ebd. Nr. 42.
250 Ebd. Nr. 61, 70 u. 71.
251 LA SB Best. N-Sbr. II Nr. 4297 fol. 2 z.J. 1437.
252 LA SB Best. N-Sbr.II Nr. 223.
253 Ebd. Nr. 250 (Urkunden über Kestenberg und Frankenburg).
254 So durch Hans von Alben, Burggraf zu Saargemünd, im Jahr 1433 (ebd. Nr. 4627 fol. 2) u. am 3.12. o.J.
durch Friedrich von Castel (ebd. Nr. 3101 fol. 4).
255 Vgl. Anm. 224.
256 So setzte sie sich in einem Streitfall zwischen ihrem Sohn und der Stadt Metz, bei dem zwei Leute von
Metz in Haft genommen waren, für die befristete Freilassung bis zur anstehenden Tagleistung vor dem
Herrn von Rollingen ein (AM Metz AA 25 Nr. 46, vgl. auch Anm. 235). Metz entsprach diesem Wunsch
(ebd. Nr. 64).
257 Herrmann (wie Anm. 79) S. 258.
258 Vgl. S.108. Die selbständige Vertretung ihrer Sache gegen Pallandt ist folgendem Passus ihres Schreibens
an die lothringischen Räte vom 06.02.1453 (HHStA Wiesbaden Abt. 130 I II D 2 Nr. 4) zu entnehmen:
Als ir auch schribent, ich solle mit myme sonn reden die vehede abe %u dun etc. das han ich ime furgelacht, hat er mir
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