in den regelmäßigen Verwaltungsdienst oder für Sonderaufgaben ist sehr selten. Der
Saarbrücker Bürger und Schöffe Ruprecht Ludwig von lautem und Gelen Hans von Ro߬
brücken fungierten 1435 als Einnehmer von Geleitsgeldern. Elisabeth stellte sie dem
Hans von Rittenhofen als Bürgen242. Diese Basis erscheint mir nicht tragfähig genug für
Burcherts Aussage, daß „die Allianz von Bürgern und dem gräflichen Haus in Abgren¬
zung von den Landadligen als spezifische Regierungsweise“ Elisabeths und ihres Sohnes
anzusehen sei243.
4.4 Persönlicher Anteil an den Regierungsgeschäften
Der Historiker hat bei der Bewertung eines Regenten bzw. einer Regentin immer die Fra¬
ge nach deren persönlichem Anteil an Regierungs- und Verwaltungsgeschäften zu stellen.
Urkunden und wichtigere Verwaltungsschreiben sind in der Regel auf deren Namen aus¬
gefertigt und haben Rechtskraft durch Anhängen oder Aufdrücken ihres Siegels erhalten.
Damit ist aber nichts über die geistige Urheberschaft gesagt. Sind ein Vertrag, eine Über¬
einkunft von Regent/in persönlich oder nach der von ihm/ihr gegebenen Instruktion
ausgehandelt worden oder haben geschickte Ratgeber und/oder Bedienstete mehr oder
weniger selbständig die Verhandlungen bis zur Unterschriftsreife geführt? Wurden admi¬
nistrative, militärische, politische Maßnahmen von Regent/in erdacht, geplant und unter
seiner/ihrer aktiven Beteiligung durchgeführt oder gab er/sie bloß ihre Zustimmung zu
den von anderen vorgeschlagenen Aktionen oder Reaktionen und beteiligte sich nur we¬
nig oder gar nicht an deren praktischer Umsetzung? Gewiß waren immer Personen, die
dem/der Regent/in durch Lehnsrecht oder Dienstrecht verbunden waren, an den Regie¬
rungsgeschäften beteiligt244. Aber wie groß war deren Anteil? Ist dies bei den großen Ge¬
stalten der politischen Geschichte des Mittelalters schon schwer zu entscheiden, so läßt es
sich bei den Regenten/innen kleiner oder mittlerer Territorien, wo sowohl autobiogra¬
phische Quellen als auch eine den Ereignissen nahe Haushistoriographie fehlen - zu dieser
Gruppe gehört Elisabeth - nur mit einem größeren Grad von Unsicherheit beantworten.
Bei kritischer Auswertung der Quellen bin ich zu der Ansicht gekommen, daß Elisabeth
ein aktiver Anteil an den Regierungsgeschäften zuerkannt werden muß. Dafür spricht zu¬
nächst einmal, daß sie selbst eine Reihe von Reisen im Interesse der Landes Verwaltung
unternommen hat: zum Empfang der trierischen Lehen nach Wittlich245 und der lothringi¬
schen und barischen Lehen nach Nancy246, im Mai 1432 zu Verhandlungen mit ihrem
242 Urkk. vom 30.11.1434 u. 01.04.1435 (HHStA Wiesbaden Abt. 130 Nr. 136).
243 Burchert (wie Anm. 19), S. 157.
244 Deutlich wird die aktive Mitwirkung Lambrechts von Castel bei der Aushandlung der Urfehde des Hein¬
rich von Gerspach, Hans von Mombronn und Jakob von Arnheim im Januar 1435 (Druck in: Wiederholte
Repräsentation undErwegung...1653, S. 48 f.).
245 Im Lehnbrief, ausgestellt in Wittlich am 23.10.1431 (ebd. LA SB Best N-Sbr II Nr. 1478) heißt es ...lyfflich
entphangen mit trumn, hulden, eyden und diensten.
246 Die persönliche Entgegennahme der Belehnung in Nancy erwähnt Elisabeth in einem Schreiben vom
13.08.1435 (LA SB Best. N-Sbr II, Nr. 216).
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