Wenige Wochen nach Übernahme der Regentschaft verglich sie sich mit Johann Fust von
Diebach, der unter ihrem Gatten die Verwaltung geleitet hatte. Die Ausstände für von
ihm gezahlte Vorschüsse und im gräflichen Auftrag gekaufte Pferde beliefen sich auf 800
rh. fl. 5 Turnosen und 100 Malter Korn. Geld und Naturalien wurden ihm bis Ende Ok¬
tober 1430 gezahlt185. Auch offene Forderungen anderer Adliger an ihren verstorbenen
Gatten befriedigte sie186. Dabei versuchte sie, sich mit den Gläubigern so zu einigen, daß
sie nicht den geschuldeten Betrag in einer Summe zahlte, sondern schon bestehende Ren¬
ten- oder Burglehen aufbesserte. 187 Mitunter erreichte sie sogar einen entschädigungslosen
Verzicht188.
Im Frühjahr 1430 beschaffte sie sich durch Verpfändung von Anteilen an Commercy
20.000 fl189. Es bleibt offen, ob sie damit weitere von ihrem Gatten hinterlassene Schulden
abdecken wollte oder ob sie schon an den Rückkauf der zur Aussteuer an Graf Philipps
Tochter aus erster Ehe gegebenen Teile der Herrschaften Kirchheim, Dannenfels etc.
dachte. Durch die Annulierung der Verpfändung von Commercy und die damit ver¬
bundene Rückzahlung der Pfandsummen verlor sie ihre Liquidität und mußte 26.000 fl.
bei dem Kurfürsten von Mainz, dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken und dem Grafen
von Veldenz aufnehmen und dafür als Sicherheit je ein Drittel der rückgekauften Burgen
und Orte verpfänden190. Weitere Veräußerungen konnte sie vermeiden, mußte doch aber
hin und wieder Geld aufnehmen191. Einen spürbaren Zustrom erhielt die gräfliche Kasse,
als ihr Sohn Johann mit ihrer Zustimmung im Frühjahr 1444 alle Besitzungen in den
„welschen Landen“ veräußerte192. Daß er als Gegenwert nicht Land zur Arrondierung sei¬
nes Territoriums an der mittleren Saar und Blies eintauschte, sondern sich 42.000 fl. teils
bar auszahlen, teils dafür Einkünfte aus den herzoglich-lothringischen Ämtern Berus und
185 Urk. vom 17.10.1429 (HHStA Wiesbaden Abt. 130 Nr. 144, dort auch Quittungen Fusts vom 01.08 und
25.10.1430).
186 Z.B. am 19.04.1430 an Hensgin von Arras (LA SB Best. N-Sbr. II Nr. 1471), am 25.10.1431 an Hans,
Sohn des Goldschmieds von Püttlingen (ebd. Nr. 4576 fol. 1), am 02.10.1432 an Heinrich von Klingen¬
berg (ebd. Nr. 1481), am 02.05.1436 Forderung des Hans von Bume, vertreten durch Niclas Kode Greden
Hansen seligen Sohn von Reinheim (ebd. Nr. 2443 S. 141 - 143, 978- 980), noch am 14.02.1444 an Hans
von Honecken (ebd. Nr. 1844).
187 Am 22.04.1441 mit Heinrich Mauchenheimer dem Älteren für ihn selbst und seinen verstorbenen
Schwager Henne von Breidenborn. Die Ansprüche betrafen z. T. die Erbschaft des Friedrich von Mal¬
statt (LA SB Best. N-Sbr II Nr. 2443, S. 988 - 993).
188 So verzichtete Hannemann von Saarbrücken auf die Forderungen seines Vaters, seiner Mutter und sei¬
nes Stiefvaters Ulrich von Breitenbach für die im Dienste Graf Philipps erlittenen Verluste und erhielt
eine Besserung seines Burglehens von 6 fl. Jahrgült (LA SB Best.N-Sbr. II Nr. 2443 S. 125 - 127) am
15.02.1435.
189 Vgl. Anm. 149, jeweils 10.000 fl. von Herzog Karl von Lothringen und von ihrem Bruder Anton.
190 Vgl. Anm. 96 u. 97, Ruppersberg (wie Anm. 9) S. 205.
191 450 rh. fl. bei Lambrecht von Castel, 1000 fl. bei der Kapelle in Saargemünd (HHSA Wiesbaden Abt.
130 I U Nr. 183), 650 Pfd. bei dem Metzer Domherrn Simon von Saarbrücken (Juni 1434, Paris, BN,
Collection de Lorraine Bd. 231, fol. 14).
192 Vgl. S.105ff.
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