Full text: Zwischen Deutschland und Frankreich

Die Einnahmen stammen aus der Grundherrschaft (schafft in den Dörfern, rante von den 
beiden Städten Saarbrücken und St. Johann, Bannwein und Ungeld, Bannbackhäuser, 
Bannmühlen, Ablösung von Frohnverpflichtungen), der Gerichtsherrschaft (Strafgelder, 
Siegelgelder aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit), dem Zehnten, den Regalien (Markt- und 
Straßenzoll, Wegegeld, Geleit, Benutzung von Fähren, Kohlengruben, Fischwassern, 
Jagdrecht, Waldnutzung durch Holzentnahme, Eckergeld für Schweinemast) und aus den 
Erträgen der auf gräfliche Rechnung betriebenen Schäferei, Loh-, Walk- und Ölmühlen. 
Die Einnahmen gingen teils in Geld, teils in Naturalien ein (Getreide, Wolle, Vieh, Eier, 
Wachs, Pfeffer)183. Der Voranschlag von 1489 erfaßt die zu erwartenden Einkünfte aus 
der Grafschaft Saarbrücken einschließlich des Streubesitzes im Bliesgau, Ottweiler und 
Homburg und der Vogtei St. Avold. Die schwer voraussehbaren Strafgelder, das Entgelt 
für die Entnahme von Fallholz und von Holz zur Herstellung von Faßdauben sowie der 
Ertrag aus dem Kaufmannsgeleit, das Eckergeld für die Schweinemast und der Ertrag aus 
den gräflichen Betrieben („Domänen“) sind nicht veranschlagt. Der Voranschlag ist also 
unvollständig. Nach Abzug der Ausgaben verbleiben: 
Grafschaft 
Saarbrücken 
Amt 
Ottweiler 
Amt 
Homburg 
insgesamt 
an Geld Pfd.Pfg 
500 
784*) 
80 
1364 
an Korn Malter 
352 
332 
166 
850 
an Weizen Malter 
97 
10 
3 
110 
an Hafer Malter 
759**) 
632 
120 
1511 
*) darin 50 Pfd. Bußen und Frevel 
**) Einnahme, ohne Abzug der zu erwartenden Ausgabe 
Bleibt der Voranschlag für das Jahr seiner Erstellung schon unvollständig, so wächst die 
Unsicherheitsmarge, wenn wir die Erträge in die Zeit von Elisabeths Regentschaft zu¬ 
rückprojizieren. Über ihre Einkünfte gibt es von ihr eine einzige Aussage, nämlich die Ge¬ 
leitsgelder würden jährlich rund 1000 fl. einbringen184. In ihrer Zeit müssen zu den Ein¬ 
künften aus den Besitzungen in der Saargegend die aus der Reichsromania und aus den 
Herrschaften rund um den Donnersberg (Kirchheim, Stauf, Dannenfels etc.) und aus dem 
Streubesitz an der oberen Saar (Diemeringen, Niederstinzel), über deren Höhe wir keine 
Hinweise haben, dazu addiert werden. Sehr groß war jedenfalls die Finanzmasse, über die 
sie verfügen konnte, nicht. 
träge %ur Geschichte von Gewerbe, Industrie und Verwaltung im Westrich und an der Saar für und mit Hanns Klein aus 
Anlaß seines 75. Geburtstages, St. Ingbert 1995, S. 17-141, Voranschlag auf S. 120-141. 
183 VgL auch die detaillierte Aufzählung in dem Vertrag vorn 30.01.1439 (S. 99f). 
184 Varsberg-Korrespondenz Nr, 45. 
80
	        
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