Orts- und Personenregister
bearbeitet von Hans-Walter Herrmann
Die verwendeten Abkürzungen sind im allgemeinen Abkürzungsverzeichnis (S. 661 f.)
aufgelöst.
Die Nachweise zu den vor dem Jahr 1500 lebenden Personen finden sich grundsätzlich
unter deren Vornamen, beim Herkunftsnamen wird lediglich auf die einschlägigen Vor¬
namen verwiesen. Die Nachweise für nach 1500 lebende Personen stehen grundsätzlich
unter deren Familien- oder Herkunftsnamen, eine Ausnahme bilden Mitglieder hochadli¬
ger Familien, die auch nach 1500 unter ihrem Vornamen nachgewiesen werden. Unter
den Trägern homonymer Vornamen sind Kaiser und Könige an die Spitze gestellt, alle
anderen rangieren in der alphabetischen Reihenfolge ihrer Beinamen oder Herkunftsna¬
men ohne weitere hierarchische Gliederung.
Die in Frankreich gelegenen Orte werden nach Département u. Canton bestimmt. Han¬
delt es sich um den Hauptort eines Cantons, wird statt des Cantons das Arrondissement
angegeben. Fehlt die Angabe von Canton und Arrondissement, dann handelt es sich um
die Hauptstadt des Départements oder den Vorort eines Arrondissements.
Bei der Lage im deutschen Staatsgebiet sind in der Regel Bundesland und (Land)Kreis
vermerkt.
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