Zur Aushandlung der Ehe hatte sich Graf Philipp persönlich in die Grafschaft Vaude-
mont begeben. Die Verlobung erfolgte dort am 8. Mai 141251. Warum seine Wahl gerade
auf Elisabeth gefallen war, ist nicht bekannt. Die Motivation muß im dynastisch-terri¬
torialpolitischen Bereich gesucht werden. Eine „Liebesheirat“ sollte man ausschließen. Ob
er sich bis zur Vermählung am 11. August52 in der Grafschaft Vaudemont aufgehalten hat¬
te oder inzwischen noch einmal in seine Lande zurückgekehrt war, ist unbekannt53. Die
Aussteuer Elisabeths bestand nicht in Land und Leuten, sondern in 10.000 Goldtalern54.
Als Sicherung verschrieb Philipp einen gleich hohen Betrag auf die Hälfte der Grafschaft
Saarbrücken und der Herrschaft Commercy, dotierte seine junge Frau mit einer Morgen¬
gabe in Höhe von 2.500 francs und bestimmte die Burg Bucherbach im Köllertal als ihren
Witwensitz55.
2. An der Seite des Gatten
Über Elisabeths Leben zu Lebzeiten ihres Mannes ist wenig bekannt. Ihr Gatte war zu¬
weilen in kaiserlichem Auftrag, häufiger aber zur Wahrnehmung eigener Interessen un¬
terwegs; denn die Streulage seiner Besitzungen zwischen der Champagne und dem Tau¬
nus erforderte schon aus Gründen der Besitzwahrung seine gelegentliche Anwesenheit.
Wir haben keine Hinweise, daß zu Lebzeiten des Grafen Philipp Saarbrücken schon der
bevorzugte Aufenthaltsort, also Residenz war. Vielmehr ist davon auszugehen, daß Phi¬
lipp ganz im Stile mittelalterlicher Reiseherrschaft zwischen seinen Besitzungen an der
Lahn und im Taunus, an der Saar und in der Reichsromania hin- und herpendelte. Da die
nassau-saarbrückischen Urkunden der ersten Hälfte des 15. jahrhunderts selten den
Ausstellungsort enthalten, läßt sich ein Itinerar für ihn ebensowenig aufstellen wie für Eli¬
sabeth während ihrer Regentschaft. Daß sie ihn manchmal begleitete, ergibt sich aus der
Geburt ihres Sohnes Johann in Kirchheim am Donnersberg56 und der Verbuchung von
Kosten in der Rechnung von Bouconville für Reparatur und Möblierung des Zimmers der
Gräfin in der dortigen Burg57. Ob sie gelegentlich ihre Mutter (j- 1417) in Vaudemont,
51 Eintragung in die Rechnung von Vaudémont (AD M-et-M B 9703 fol. 69 verso) zum 08.05.1412 fiancay
M. de Nassaum et ma damoiselle Ysabel, Liepe (wie Anm. 16), S. 6.
52 Dito zu Donnerstag dem 11.08. jour de nosses madame de Nassouive (fol.85 recto), so auch Germain (wie
Anm. 25) S. 73f.
53 Die genannte Rechnung von Vaudémont für das Jahr 1412 enthält noch folgende Eintragungen: zum 7.
Mai Monsieur de Naussaum a l'ostel et plusieurs chevaliers et escuiers (fol. 69 recto), zum 9. Juli escuiers du comte de
Nassaum a Hostel (fol. 79 verso), zum 13. September Monsieur de Nassau et tout sengen s a l'ostel (fol. 90 recto).
54 Du Mont, J. Baron de Carels-Croon: Corps universel Diplomatique du Droit des Gens II, 1ère partie, Amster¬
dam - Den Haag 1726, S. 347-348,, vgl. AD M-et-M 3F 438 fol. 375, Poull (wie Anm. 20) S. 180.
55 Revers vom 8. Mai 1412 über Rückzahlung der Aussteuer, wenn Elisabeth ohne Nachkommen sterben
sollte (HHStA Wiesbaden 130 II A 536 S. 2, AD M-et-M B 357 fol. 5 u. B 414 fol. 87), einige Angaben
auch bei Poull: (wie Anm. 20), S. 180. Die Wittumsverschreibung wurde durch den Bischof von Metz
und den Herzog von Lothringen bestätigt (HHStA Wiesabden Abt. 130 II Nr. 536).
56 Hagelgans (wie Anm. 3) S. 49.
57 Rechnung von 1417/19 (AD Meuse B 1535 fol. 35).
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