(35) vns(er) sloß vnd gut vß vns(er)me lehen vnd wider dar jnne vnd bynne(n) dez, dz du
vns von ma(n)neschafft wege(n) ver (36) buntlich bist, aen vede vnd aen vigentschafft vnd
vmbewart diner eren geen vns abegelauffen vnd angewon(n)e(n) (37) haist vnd dz du vns
die vorges(chriben) vberkom(m)en vnd v(er)sigelte briefe, die wir von dir han, vnd
gleublich zu sagen vnd (38) zu schrifft nit gehalden habes vnd noch nit haldes vnd dz dir
vnser sloß %nti gut lieber sij dan(n) dine ere vnd dz du vns (39) eren vnd rechts vßgange(n)
bist vnd vbel bößlich vnd felschlich an vns gefaren habes vnd fares vnd vort dar (40) zu
dun, wie wir dan(n) an rade finden, dz vns noit sij. Gegeben vnder vns(er)me jnges(igel),
heran gedruckt vff samsdag (41) vor dem sondage Letare anno d(o)m(ini) m cccc xxxij°.
verso:
Kerppen.
(N. Janich)
1432 April 15, Nancy 26
Elisabeth von Bar-Lothringen an Elisabeth. Die Empfängerin hat ihr mitgeteilt, daß
Johann von Kerpen in ihre Burg Varsberg eingedrungen sei und daß diese Besetzung ihr
von ganzen Herzen leid täte. Sie hätte sich damit gerechtfertigt, daß die Sache zu ihrem
Leidwesen und ohne das Wissen und die Zustimmung von ihr und ihren Amtleuten ge¬
schehen wäre. Darauf habe die Herzogin in ihrer Antwort den großen Schaden beklagt, der
dem Herzog von Bar und dessen Landen und Untertanen von der Burg aus tagtäglich be¬
reitet werde, und darum gebeten und gefordert, Elisabeth möge durch ihr Verhalten erken¬
nen lassen, daß besagter Johann gegen ihren Willen in die Burg eingedrungen sei, wie sie
behaupte. Doch hat sie trotz aller Aufmerksamkeit nicht bemerkt, daß Elisabeth solche
Vorkehrungen getroffen hätte. Für die Schäden, die ihrem Gatten entstanden sind, verlangt
sie Wiedergutmachung und die Garantie, daß in Zukunft von der besagten Burg aus solche
nicht mehr entstehen. Trotz aller dieser Dinge hat sie bei ihrer Rückkehr vom Herzog von
Burgund, wo sie wegen der Freilassung ihres Gatten verhandelt hatte, von der Klage meh¬
rerer Amtleute und Untertanen ihres Gatten erfahren, welche die schweren Schäden betref¬
fen, die von Varsberg aus Land und Leuten widerfahren sind. Darüber ist sie sehr verwun¬
dert, da Elisabeth ihr doch mitgeteilt hat, dagegen Vorgehen zu wollen. Im Vertrauen dar¬
auf haben ihres Gatten Untertanen nicht an Vorsicht gegenüber dieser Burg gedacht. Sie
verlange daher vollständige Wiedergutmachung der Schäden wie auch der dadurch entstan¬
denen Folgekosten. Zudem solle Elisabeth dafür Sorge tragen, daß keine neuen Schäden
entstünden, um weitere Forderungen zu vermeiden. Anderenfalls hat die Herzogin nicht
die Absicht, stillschweigend darüber hinweg zu gehen. Über den Boten soll Elisabeth ihr
mitteilen, was sie zu tun gedenkt.
(17-26-27)
Ausfertigung mit geringfügiger Korrektur. Vom Verschlußsiegel sind nur rote Wachsspu¬
ren vorhanden. - LA Saarbrücken, Best. N-Sbr.II, Nr. 3112, f. 22/5 (Rotel).
La duchesse de Bar et de Lorrain(n)e etc. Treschi(er)e (et) tresamee cousine. Nous tenens,
que vous (2) deuez bien auoir en memoire co(m)ment ja pieca apres, que Jehan de Cerpen
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