wältigung der inneren und äußeren Aufgaben ihrer Herrschaft auf Helfer mit einer ent¬
sprechenden verwaltungstechnischen und juristischen Kompetenz angewiesen. Wenn in
den bisherigen Ausführungen davon die Rede war, daß Elisabeth etwas unternommen,
veranlaßt oder geschrieben hat, so muß man sich angesichts der Tatsache, daß bislang kei¬
nerlei schriftliche Überlieferung von ihrer eigenen Hand gefunden worden ist, fragen,
welchen Anteil sie selbst an den skizzierten Vorgängen gehabt hat. Von den 84 Briefen
der vorliegenden Korrespondenz sind 50 in ihrem Namen verfaßt worden. Die meisten
dieser Schriftstücke sind Konzepte oder Abschriften. Sie weisen ebenso wie die einbehal¬
tenen und überarbeiteten Ausfertigungen der Saarbrücker Kanzlei überwiegend nur zwei
verschiedene Handschriften auf, die auch auf anderen Schreiben beobachtet werden
konnten, die nicht in Elisabeths Namen ergangen sind. Daher ist auszuschließen, daß es
sich bei einer von ihnen um Elisabeths eigene Schriftzüge handelt. Daneben treten noch
drei weitere Handschriften auf, die jeweils nur auf einem Schreiben überliefert sind, und
zwar auf der einzigen deutschsprachigen Abschrift eines Briefes an ihren Bruder Anton
(Nr. 6) sowie auf zwei weiteren an Herzogin Elisabeth von Bar-Lothringen163. Durch Ver¬
gleich innerhalb des vorliegenden Corpus und auch durch das Heranziehen weiterer Ar¬
chivalien ist es bislang nicht möglich gewesen, eine der Handschriften einer konkreten
Person zuzuordnen. Daher ist nicht bekannt, wer die Schreiber der Elisabeth-Briefe gewe¬
sen sind - sie selber jedenfalls nicht.
Um Elisabeths Rolle im Varsberg-Konflikt und darüber hinaus als Regentin der Graf¬
schaft Nassau-Saarbrücken greifbar zu machen, bleibt daher nur die Möglichkeit, von der
umgekehrten Seite her zu fragen, welchen Anteil die sie umgebenden Personen an den
Vorgängen hatten. In den Briefen ist des öfteren von den frunden oder heymelichen frunden,164
den amptluden, retten vnd frunden (Nr. 41) sowie mannen, retten vnd amptluden, von myner kinde
magen vnd frunden (Nr. 61) oder myner kinde hem, magen, frunde, mannen vnd retden (Nr. 74) die
Rede. So entsteht der Eindruck, daß sie von einer recht großen Anzahl an Beratern und
Helfern umgeben gewesen sein muß. Ob dieser Eindruck den tatsächlichen Verhältnissen
entsprochen hat, ist eher fraglich, denn namentlich treten neben den Gemeinem von
Varsberg nur ihr Amtmann Johann Faust von Diebach, genannt Knebel, der Schultheiß
von Saarbrücken Hans von Rittenhofen sowie ihr „Diener“ Hannemann von Saarbrücken
in Erscheinung165.
Von den dreien wird Johann Faust von Diebach am wenigsten erwähnt, einmal ganz zu
Anfang des Konfliktes, als es darum ging, sich gegenüber der Herzogin von Bar zu recht-
fertigen,166 sowie im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit Johann von Kerpen167.
Den Vertrag mit Johann hat allerdings Hans von Rittenhofen geschlossen, und er hat
163 Nr. 7 und 82.
164 Nr. 51 und 85.
165 Zu dem Elisabeth unterstüt2enden und beratenden Personenkreis vgl. den Aufsatz von Herrmann in
diesem Band S. 87-90 und seinen Exkurs S. 146-154.
166 Siehe Nr. 4, 5, 8,16.
167 Siehe Nr. 9 und 23.
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