1.4 Verschluß und Besiegelung
Da sich im Bestand der vorliegenden Edition auch drei Ausfertigungen von Brie¬
fen durch die Saarbrücker Kanzlei befinden, ist es möglich, hinsichtlich Faltung,
Verschluß und Besiegelung nicht nur Aussagen über die eingegangenen Schreiben zu tref¬
fen, sondern auch einen Blick auf die Saarbrücker Praxis zu werfen. Es scheint allgemein
üblich gewesen zu sein, daß man die Briefe zunächst auf der Rückseite mit der Anschrift
des Empfängers versehen hat, um sie dann erst zu falten, da das nach der Faltung ent¬
standene Format in Abhängigkeit vom Raum, den die Beschriftung einnimmt, variiert und
sich diesem stets anpaßt. Zudem kommen Abschriften vor, die nicht gefaltet, aber den¬
noch genau wie Ausfertigungen adressiert worden sind. Der Brief wurde dazu von der
Vorderseite von der rechten oberen über die linke untere Ecke auf die Rückseite gewen¬
det, so daß die vormalige Unterkante sich nun rechts befand. Etwas oberhalb der Mitte
des Blattes und mit einem gewissen Abstand vom rechten Rand hat man sodann mehr
oder weniger dicht bis an denselben heran in einer oder mehreren Zeilen, mit einer Initia¬
le beginnend, die Adresse geschrieben. Danach wurde links von der Schrift das Papier
nach hinten geschlagen und so gefaltet, daß neben der Schrift nur noch ein schmaler
Rand blieb. Nun hat man das Blatt wenig oberhalb der Schrift erneut nach hinten gefaltet
und diesen Vorgang unterhalb derselben wiederholt, so daß ein annähernd quadratisches
Format entstanden ist. Die oberhalb der Adresse nach hinten geschlagene Fläche bildete
dort die Außenseite, war aber etwas kürzer als die verbliebene Gesamtfläche, da das Siegel
je etwa zur Hälfte auf beiden sich überlappenden Rückflächen angebracht werden mu߬
te24.
Beim Verschluß hat man sich verschiedener Methoden bedient, von denen drei genauer
beobachtet werden können. Die erste besteht darin, daß im Abstand etwa des halben Sie¬
geldurchmessers zwei parallele Schnitte durch alle Papierlagen erfolgt sind, durch die ein
schmales Papierbändchen (Pressei) geführt wurde, dessen Enden sich auf der Rückseite
des Briefes überlappten. Über diesen wurde Wachs aufgetragen, das man mit einem rau¬
tenförmigen Papierblättchen (Tektur) bedeckte und mit dem Siegelaufdruck versah25.
Bei der zweiten Methode, mit der alle Briefe des Bischofs Konrad von Metz verschlossen
wurden, erfolgte nur ein Siegelschnitt, der aber etwas breiter war. Anstelle des schmalen
Papierbändchens und der Tektur hat man ein Papierblättchen in Form eines langen,
spitzwinkligen Dreiecks genommen und von der Adreßseite des gefalteten Briefes dessen
24 Vgl. hierzu auch Maue, Hermann: „Verschlossene Briefe - Briefverschlußsiegel“, in: Kommunikationspra¬
xis und Korrespondenzwesen im Mittelalter und in der Renaissance, hg. von Heinz-Dieter Heimann in Verbindung
mit Ivan Hlaväcek, Paderborn; München / Wien / Zürich 1997, S. 191-204, besonders die Abbildungen
S. 208.
25 Zu Faltung und Verschluß vgl. auch Mengel, Elisabeth: „Aktenkundliche Untersuchungen an der Kor¬
respondenz zwischen Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg und Albrecht von Preußen. Ein Beitrag zur
historischen Aktenkunde des 16. Jahrhunderts“, in: AZ 48 (1953), S. 121-158, mit zahlreichen Abbildun¬
gen. Die dort erläuterten Methoden entsprechen jedoch nur annähernd denen der Varsberg-Briefe.
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