In der langen Reihe der nassau-saarbrückischen Regenten kann Elisabeth zu den erfolg¬
reichen gerechnet werden. In realistischer Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten
ihres Territoriums vollzog sie die Trennung zwischen rechtsrheinischen und linksrheini¬
schen Gebietsteilen, befürwortete den Verkauf des nicht ausbaufähigen Besitzes in der
Reichsromania zugunsten einer Stärkung der nassau-saarbrückischen Macht an mittlerer
Saar und Blies. Im Verständnis ihrer Regentschaft als treuhänderischer Bewahrung des
überkommenen Besitzes hatte sie den Verkauf der „welschen Lande“ nicht selbst vollzo¬
gen, aber, wohl im Wissen der von ihrem Gatten gehegten Veräußerungsabsichten, ihren
Söhnen zum Abstoßen dieses Außenpostens geraten, dessen Behauptung mehr Aufwand
erforderte als Einkünfte einbrachte. Das Monopol der Nutzung der Regalien behauptete
sie gegenüber den Ambitionen adliger Grundherren. Ihre bevorzugte Hofhaltung in Saar¬
brücken und die Errichtung einer hier ansässigen Zentralverwaltung gab der Stadt Saar¬
brücken erstmals in der Geschichte den Charakter einer Landeshauptstadt und Residenz¬
stadt, der bis heute für die Stadtentwicklung von fundamentaler Bedeutung blieb. Damit
waren Wachstumsimpulse für Handel und Handwerk verbunden, die im einzelnen näher
untersucht werden müßten.
Die lebendige Erinnerung an ihre kulturelle Leistung ging im Hause Nassau-Saarbrücken
anscheinend bald nach dem Tod ihrer Kinder verloren. Außer dem Fragment der franzö¬
sischen Vorlage von ,Loher und Malleti konnte bisher keine Spur vom literarischen Werk
der Ahnfrau in den Buchbeständen späterer Generationen der Grafen und Fürsten von
Nassau-Saarbrücken festgestellt werden. Doch sind die Bestände der europäischen Biblio¬
theken an Handschriften und frühen Drucken noch nicht so durchforstet, daß jegliche
Hoffnung auf Neufunde aufgegeben werden müßte. Bleiben wir also auf der Spur.
417 Vgl. Anm. 369.
124