terhalb des Wappenschildes ist ein Schriftband LOZ EN CROISSANT erkennbar, - die
Devise des von König René gestifteten Ordens du Croissant (des zunehmenden Mondes) -
und darunter das Ordensemblem selbst, eine Mondsichel (Abb. 19), Graf Johann wurde
im Jahre 1455 in den Orden aufgenommen411. Das Wappen in der Handschrift entspricht
dem Stand vor Johanns Heirat mit Johanna von Loen-Heinsberg. Unmittelbar nach der
Hochzeit fügte er seinem Stammwappen die heraldischen Embleme der ihm zugefallenen
niederländischen Gebiete hinzu in der Weise, daß er einen Herzschild auflegte. Das sol¬
cherart „gemehrte“ Wappen ist noch heute auf seiner Grabtumba in der Stiftskirche St.
Arnual zu sehen (Abb. 20). Somit ergibt sich als Entstehungszeit der Handschrift der
schmale Zeitraum zwischen Johanns Aufnahme in den Orden (1455) und der Hochzeit
mit Johanna von Loen-Heinsberg (vor 20. Dezember 1456). Bei dem hohen Stellenwert
des Wappens für Selbstverständnis und Repräsentation spätmittelalterlicher Dynasten ist
auszuschließen, daß ein Illuminator das veraltete Wappen seines Auftraggebers abbildete.
Die bisherige Datierung der Hamburger Handschrift auf 1470/72 beruhte einmal auf dem
Wasserzeichen des Papiers und zum Anderen auf einer falschen Lesung ihres Anfangs.
Untersuchungen über die in der Saarbrücker „Kanzlei“ bzw. am dortigen Hofe verwende¬
ten Papiere anhand der Wasserzeichen liegen bisher nicht vor. Ob mit dieser Methode
überhaupt der Entstehungszeitraum auf wenige Jahre einzuengen ist, halte ich für zwei¬
felhaft. Ute von Bloh las die vier senkrecht untereinander angeordneten Majuskelbuchsta¬
ben rechts neben der D-Initiale mit Johanns Wappen URACH. Dieser Lesung kann ich
mich nicht anschließen. Frau von Bloh läßt die D-Initiale, die ja dem Wesen einer Initiale
entsprechend den Anlaut eines Wortes darstellt, außer Acht, und verwechselt das nach
rechts hin geschlossene unziale C mit einem A. Ich lese diese Buchstaben unter Einbezie¬
hung der D-Initiale als DURCH412. Mit der Ausschaltung des Wortes „URACH“ entfallen
aber alle Überlegungen der Datierung unter Bezugnahme auf die zweite Gemahlin Graf
Johanns II. Elisabeth aus dem Hause Württemberg.
In Anbetracht des von Liepe betonten gleichen Formates, der Übereinstimmung der inne¬
ren Anlage und des gleichen Schreibduktus der Hamburger ,Loher und Malleti-
Handschrift mit dem Hamburger ,Hugescheppel / Sibille‘-Band und der Wolfenbütteier
,Herpin‘-Handschrift413 liegt es nahe, auch die Entstehungszeit der drei letztgenannten in
die zweite Hälfte der 1450er Jahre zu setzen, nicht erst 1470/72.
Elisabeths Tochter Margarethe erbte Bücher ihrer Mutter. Da wir den Bücherbesitz Elisa¬
beths nur über die Tochter kennen, läßt sich nicht sagen, ob es der gesamte Buchbestand
oder nur ein Teil war. Der relativ frühe Tod des Grafen Johann (am 25. Juli 1472 im Alter
von 49 Jahren) hat sich nachteilig auf die Pflege des Andenkens an Elisabeth in der Fami¬
lie ausgewirkt. Seine beiden Töchter aus 1. Ehe wurden 1472 mit Herzog Wilhelm von Jü¬
lich bzw. 1478 mit Pfalzgraf Friedrich von Simmern-Sponheim vermählt. Johann Ludwig,
411 Vgl. Anm. 369.
412 So las schon Urtel (wie Anm. 14) S. 3.
413 Liepe (wie Anm. 16) S. 85.
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