gischer Seite führte, wohl kaum der junge Ludwig. Auf nassauischer Seite waren Hans von
Rittenhofen, Lambrecht von Castel und Simon Mauchenheimer beteiligt325. Schon rund
zwei Jahrzehnte früher hatte sich ja Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken mit dem Ge¬
danken einer Veräußerung seines gesamten Besitzes zwischen Maas und Mosel getragen
hatte, das Projekt jedoch nicht realisiert326. Die Besitzungen en roman pays hatten seitdem
einen hohen Aufwand zur Besitzstandswahrung und Befestigung sowie zum Ausgleich er¬
littener Schäden erfordert, sie waren all die Jahre hindurch der neuralgische Punkt der
nassau-saarbrückischen Territorialpolitik gewesen.
In den ersten Wochen des Jahres 1444 dürfte unter den Verbündeten bekannt geworden
sein, daß Robert von Saarbrücken-Commercy längerfristig gesehen durch den Aufkauf der
nassau-saarbrückischen Anteile und durch eine ständige lothringische Besatzung in der
Unterburg von Commercy eher in Schach gehalten werden könne als durch eine gewalt¬
same Eroberung von Commercy mit nicht voraussehbaren Verlusten und einem anschlie¬
ßenden „Frieden“, der bei der notorischen Unzuverlässigkeit Roberts doch nicht viel wert
wäre. Im Februar wurde der Besitzwechsel dann sehr schnell abgewickelt. Am 3. Februar
1444 verzichtete Graf Johann auf die barischen Lehen Morley, Pierrefort, Bouconville,
Avant-Garde, Nonsard und Norroy-le-Veneur327 und verkaufte seinen Anteil an Burg,
Stadt und Herrschaft Commercy und das Dorf Vignot an Markgraf Ludwig für 42.000 alte
rh. fl., davon wurden ihm 10.000 fl. bar gezahlt, für 22.000 fl. die herzoglich lothrin¬
gischen Ämter Berus und Saargemünd verpfändet und 5.000 fl. auf die Einkünfte der
Stadt Wallerfangen angewiesen. Für die Zahlung des Restbetrages wurden Bürgen ge¬
stellt328. Sein älterer Bruder Philipp329 330 stimmte zu und Elisabeth verzichtete auf diese Ge¬
biete soviel es sie antriffßx\ Eine solche Erklärung war formell notwendig, weil sie 1412 auf
den Anteil an Commercy bewittumt worden war und auch im Vertrag mit ihren Söhnen
von 1439 die welschen Lande angesprochen waren. Aufgrund eigener Erfahrungen wird
sie den Verkauf befürwortet haben. Am 7. Februar übergab der nassau-saarbrückische
Amtmann Hans Schaumberger die Unterburg Commercy an den Beauftragten des Mark¬
grafen, in den folgenden Tagen ließ er Vieh, Waffen und anderes über St. Mihiel und
325 LA SB Best. N-Sbr.II Nr. 235.
326 Vgl. S.67.
327 Ebd. Nr. 1505, 1510 u. 6277, Gegenurkunde Ludwigs vom 04.02.1444 (ebd. Nr. 1511, AD Meuse B 251
fol. 120-126).
328 Abschrift 16.Jh., LA SB Best. N-Sbr.il Nr. 1514 u. 6280. Vorhanden ist auch eine Nota eines nassau-
saarbrückischen Amtsträgers, daß anläßlich des Verkaufs über das Stift Commercy, die Lehensmannen,
die befreiten Leuten, Burgfrieden, Pfandschaft und Schulden zu reden sei (ebd. Nr. 252). Quittungen
über Teilzahlungen ebd. Nr. 6281-6283.
329 Schreiben Graf Philipps von Nassau-Weilburg, Bruder Graf Johanns III. von Nassau-Saarbrücken, an
Peter von Rittenhofen (ebd. Nr.1517).
330 Franz. Fassung: qu'il ly plaise les choses dessus dictes loer et greer soubs son seel en tant qu ce elle touche et peut toucher
(ebd. Nr. 231).
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