2.1. Erste Phase: 1965-1980
Man könnte diese Phase folgendermaßen überschreiben: Öffnung des luxemburgi¬
schen Arbeitsplatzes zu seinen Nachbarn und rasches Aufkommen der Grenzgän¬
gerarbeit in Luxemburg.
Luxemburg hat eine lange Immigrationsgeschichte, da das Land seit Beginn der In¬
dustrialisation auf ausländische Arbeitskraft angewiesen ist. Ende des 19. Jahrhun¬
derts sind 60 % der Stahlarbeiter im Süden des Landes Ausländer. Mitte des 20. Jahr¬
hunderts müssen dann massiv Arbeitskräfte ins Land einwandem, um Luxemburg
nach dem Krieg wieder aufzubauen. Erst mit der Erdölkrise von 1973 merkt die Re¬
gierung, daß sie mit diesem Immigrationsmodell am Ende ist.
Zuviele Probleme kommen auf, wenn fast 30 % Ausländer in Luxemburg wohnhaft
sind: Wohnungsmangel und überzogene Immobilienpreise, Schulinfrastrukturpro¬
bleme, Sprachprobleme, Integrationsprobleme, Rassismus u. a. In dieser engen Si¬
tuation erscheinen die Grenzgänger als bewußte oder zum Teil unbewußte Lösung:
Sie benötigen keine Wohnungen, keine Schulen, sie verlangen kein politisches Mit¬
spracherecht und dazu bereichern sie noch das Land mit ihrem Wissen und ihrer Ar¬
beit. Wir können Anfang der siebziger Jahre das Grenzgängerphänomen als eine Art
Folge der Einwanderungen bzw. Immigration sehen.
Von 1966 an bremst die Luxemburger Regierung offiziell die Immigration. Nur Fa¬
milienangehörige der Eingewanderten können noch ins Land kommen. Luxemburg
braucht jedoch importierte Arbeitskräfte, da nicht genug Menschen im Arbeitsalter
vorhanden sind: Das Land muß sich folglich seinen direkten Nachbarländern öffnen.
Bemerken wir hier, daß dieses - gewiß simplifizierte - Immigrationsschema sich an¬
fangs der neunziger Jahren wiederum verändert hat. Heute kommen Einwanderer
und Grenzgänger auf einem zum Teil überlasteten Arbeitsmarkt zusammen, was
nicht zuletzt zu erheblichen Spannungen führt.
Anfang der siebziger Jahre öffnet sich Luxemburg durch offizielle Maßnahmen ge¬
genüber seinen drei Nachbarländern Belgien, Frankreich und der Bundesrepublik.
- Luxemburg öffnet zuerst seine Grenzen dem belgischen Nachbarn: Schon 1921
hatten Luxemburg und Belgien eine Wirtschaftsunion unterschrieben. Deshalb ha¬
ben beide Länder bis heute noch diesselbe Währung. 1944 wird die BENELUX ge¬
gründet. Sie ist ein Zollabkommen, das das Alltagsleben der Grenzgänger sehr ver¬
einfacht. 1970 kommt das Gesetz hinzu, daß jede Steuer an der Quelle bezahlt wer¬
den muß, also in Luxemburg. Hingegen zahlt Luxemburg Belgien eine Steuerent¬
schädigung.
- Es folgt die Öffnung zu Frankreich: Luxemburg und Frankreich unterschreiben
1958 Steuerabkommen, die 1970 modifiziert werden. Letzteres Abkommen, das eine
doppelte Besteuerung verhindern soll, tritt 1973 in Kraft. Der Grenzgänger wird von
jetzt an in Luxemburg besteuert, wo die Einkommenssteuer höher ist als in Frank¬
reich. Dennoch werden die Grenzgänger französischer Herkunft immer zahlreicher
auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt. Heute machen sie über die Hälfte der Grenz¬
gänger aus.
- Kommen wir schlußendlich zur gesetzlichen Öffnung gegenüber der Bundesrepu¬
blik:
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