sen, diskreditiert wurden und deshalb das Ende der gemeinsamen Staatlichkeit
und damit der etatistischen Sprachenpolitik nicht überlebten.
Verbindung in abgeschwächter Form, nämlich als Annäherung,66 wurde in der
Slavia auch in einem weiteren Fall angestrebt: beim Ober- und Niedersorbi¬
schen. Im Rahmen einer Orthographiereform nach dem zweiten Weltkrieg
wurden die beiden Standardsprachen einander angeglichen, wobei sich das Nie¬
dersorbische in den meisten Punkten dem Obersorbischen anpassen mußte. Die
Vorherrschaft des Obersorbischen im gesamten öffentlichen Leben der sorbi¬
schen Bevölkerung begünstigte diese asymmetrische Angleichung weiter. Heute
wird die niedersorbische Standardsprache von der Bevölkerung vielfach nicht
mehr als „ihre Sprache” empfunden.6?
Insgesamt muß man feststellen, daß das sprachenpolitische Mittel der Verbin¬
dung in der Slavia nicht erfolgreich gewesen ist. Der Versuch, Grenzen auf
standardsprachlicher Ebene aufzuheben oder zumindest abzumildem (und sei es
nur auf der Ebene der Glottonymie), rief vielmehr nach einer Gegenbewegung.
Sie versuchte, wenigstens auf der Ebene der Standardsprachen möglichst deut¬
liche sprachliche Grenzen zu schaffen (wohl auch in der unausgesprochenen
Hoffnung, diese würden mit der Zeit auch auf das Kontinuum zurückwirken).
Dies führte zu sprachpolitischen Maßnahmen: bei der Kodifizierung wurde
(und wird in zunehmendem Maße) darauf geachtet, daß die Standardsprache
sich möglichst stark von benachbarten Standardsprachen des gleichen Kontinu¬
ums abhebt.66 68
66 Solche Bestrebungen gab und gibt es auch in anderen Kontinua. Vergleichbar sind hier
etwa die „avischinaziun miaivla” für das Bündnerromanische mit seinen fünf kodifizierten
Formen (vgl. Arquint 1982, 296 ff.) und die Bemühungen des Nordischen Sprachenrates,
die skandinavische „Semikommunikation” (Haugen 1966) zu fördern (z.B. durch den
Ratgeber Grünbaum u.a. 1986); zur sprachlichen Lage vgl. Haugen 1990.
b? Ähnliche Feststellungen bezüglich „sprachlicher Überfremdung” gibt es auch zum
Slovakischen (gegenüber dem Üechischen) und zum Kroatischen (gegenüber dem Ser¬
bischen), in etwas anderer Form auch zum Weißrussischen und Ukrainischen (gegenüber
dem Russischen), zum Makedonischen und Slovenischen (gegenüber dem Serbokroa¬
tischen), z.T. sogar zu allen anderen slavischen Sprachen (gegenüber dem Russischen).
Unter den Gegebenheiten der etatistischen Sprachenpolitik entbehrten sie meist nicht einer
gewissen Berechtigung. Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß jetzt im Rahmen der
jeweiligen nationalen Sprachpolitik eine Gegenbewegung in Form von puristischen Strö¬
mungen einsetzt.
68 Dies tritt im Falle des Kroatischen sehr deutlich zutage. Theoretisch wird zwar gefordert
und vorausgesetzt, die Kodifizierung erfolge „souverän-neutral” (Babid 1991, 4), die
Praxis zeigt aber, daß die Abgrenzung gegenüber dem Serbischen eine sehr wichtige
Rolle spielt.
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