von 1460 jedoch in einer Realunion verfassungsrechtlich miteinander vereint
(dat se bliven ewich tosamende ungedelt) und standen in Personalunion mit
dem dänischen Königshaus in Verbindung. Der dänische König fungierte somit
zugleich als Herzog von Schleswig (als einem integrierten Teil des König¬
reichs) und von Holstein, das ein Mitglied des Deutschen Bundes wurde: So ge¬
sehen ergab sich eine dynastische Einheit von der Elbe bis zum Kap Skagen,
die unterschiedliche Kulturregionen, Sprachgruppen, Herrschaften und Verwal¬
tungsdistrikte umfaßte.
Nationalstaatsprinzip
Die Diskussion um den Grenzbegriff18 seit dem frühen 19. Jahrhundert zeigt
dann die radikale Verschiebung der Sichtweise hin zum Nationalitätenprinzip.
Längst hatte die Eider/Levensau-Scheide - wie übrigens auch die übrigen Ti¬
deströme einschließlich der Königsau - ihren Charakter als natürliche Begren¬
zung verloren, wenngleich sie auf dem Wiener Kongress (1815) noch einmal in
ihrer hergebrachten Funktion festgeschrieben wurde. Aus der ursprünglichen
Naturbarriere war inzwischen jedoch eine Zone lebhaften Verkehrs geworden,
die auch als Grenze zwischen den ethnischen Gruppen der Jüten, Friesen und
Sachsen/Niederdeutschen faktisch bedeutungslos geworden war. Die Eider¬
grenze blieb freilich eine politische Grenze, ebenso etwa eine markante Rechts¬
grenze zwischen dem Geltungsbereich des ,Jydske Lov* und dem des Holsten¬
rechts und wurde in dieser Funktion erst in jüngster Zeit durch die Einführung
des Bürgerlichen Gesetzbuches überwunden.
Es waren die aus der Kieler Universität hervorgegangenen Historiker, Germa¬
nisten und Staatsrechtler, darunter etwa Friedrich Christoph Dahlmann, die -
unter dem Eindruck der Befreiungskriege - erstmals den nationalstaatlichen
Gedanken an die Stelle der weltbürgerlichen Orientierung setzten, indem sie
sich nunmehr auf die Geschichte (als einem territorialen Prinzip) und die Spra¬
che (als einem ethnischen Prinzip) als Kriterien der Staatszugehörigkeit berie¬
fen. Damit war die Eider als jahrhundertelange Nordgrenze Deutschlands
grundsätzlich in Frage gestellt. „Die einzige gültigste Naturgrenze“ (unter Men¬
schen) - so formulierten entsprechend Friedrich Schlegel, Emst Moritz Arndt
oder Johann Gottlieb Fichte - „macht die Sprache“19 aus. Dieser mit literari¬
18 Hierzu Hansen (Anm. 15); vgl. Anm. 13 und 19.
19 Nach E. M. Arndt: „Der Rhein, Teutschlands Strom, aber nicht Deutschlands Grenze“
(1813), s. Steffens (Hrsg.): Arndts Werke, X: Einleitung S. 16; vgl. auch Johann Gottlieb
Fichtes 13. Rede an die deutsche Nation (Liebert (Hrsg.): Fichtes Reden (1912), S.
223f.); Böckh: Volkszahl (1870), S. 18, passim; weitere Belegzeugnisse bei Hansen:
„Grenze“ (1993), S. 31 f. - Zum Verhältnis von Sprache und Nation etc. s. grundsätzlich
Coulmas: Sprache und Staat (1985), S. 41—90, Kap. I—III, Die Umkehrung des früheren,
auch jakobinischen Grundsatzes ,eine Nation — eine Sprache* zu ,eine Sprache — eine
Nation* weckte europaweit sprachpatriotische Gedanken: Zur Sprachbesinnung auf das
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