und daneben ihre Altfriesische Sprache zu reden, also daß selbige Leute
trilingues dreyzüngig sein.“8
Unter ,Teutsch‘ ist im vorliegenden Fall (entgegen dem üblichen Gebrauch der
Zeit) bereits Hochdeutsch zu verstehen, das - ausgehend vom Schreibgebrauch
der Deutschen Kanzlei9 in Kopenhagen, also von Norden her kommend - seit
dem 16. Jahrhundert als amtliche Geschäfts- und Verkehrssprache die Funktio¬
nen der untergehenden Hansesprache übernimmt (Schreibsprachwechsel). Als
Lingua franca tritt ihm im gesamten Westküstenraum teilweise und zeitweilig
das Niederländische10 zur Seite, in den königlichen Verwaltungsdistrikten der
Herzogtümer überdies das Reichsdänische11 Kopenhagener Prägung. Das Feh¬
len eines sprachvereinheitlichenden politisch-wirtschaftlichen Zentrums hat
mithin eine Sog Wirkung zur Folge, die sich zunehmend im ,Sprachanschluß
nach außen‘ hin bemerkbar macht.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts stellt sich die Sprachkarte des Schleswiger
Raumes als buntscheckiger Flickenteppich dar, bestehend aus unterschiedlichen
Spracharealen, sprachlichen Formationen, Binnensprachinseln und Mehrspra¬
chigkeitskonstellationen, wodurch zumeist ein Übergangsstadium von einem
alten Zustand in eine neue Sprachlage signalisiert wird.12 Der seit dem
Mittelalter langsam fortschreitende Eindeutschungsprozeß hatte um diese Zeit
eine Zone nördlich der Schlei/Danewerk-Linie erreicht. Ein hohes Maß an
Zwei- und Mehrsprachigkeit kennzeichnete breite Bevölkerungsteile, die in
praxi gelernt hatten, zwischen formeller deutscher Hochsprache und den bo¬
denständigen Volkssprachen Süderjütisch, Plattdeutsch und Nordfriesisch zu
unterscheiden. Sprachliche Gründe standen dem Loyalitätsempfinden der
Untertanen gegenüber dem dänischen König im allgemeinen noch nicht im
Wege, Der Gesamtstaatspatriotismus war vielmehr die vorherrschende Ein¬
stellung.
8 Danckwerth: Newe Landesbeschreibung (1652), S. 55.
9 Winge: Dänische Deutsche (1992), S. 99-105, 140-145 passim; Dies.: „Hochdeutsch
und Niederdeutsch“ (1982); Mensing (Anm. 2), S. 153f.
10 Menke: ,„Het beloofde land‘“ (1992).
11 So etwa auf Amrum und Westerlandföhr, die bis 1864 reichsdänische Enklaven bildeten.
12 Zu den Sprachverhältnissen in dieser Zeit und zur brennend diskutierten Sprachenfrage s.
die beigegebene Sprachenkarte von H. Biematzki (s.u. S. 147) und die in nachfolgender
Literatur abgedruckten Dokumentationen, Kommentare und Protokolle: Quellen zur Ge¬
schichte Schleswig-Holsteins, II (1980), S. 22-25, 58f. (mit Verbreitungskarten zur Um¬
gangssprache im Jahre 1838 und zur Schul- und Kirchensprache nach dem Sprach-
reskript von 1851); des weiteren etwa Allen (Anm. 4) und Hansen: „Kirchen- und Schul¬
sprache“ (1917), S. 305-394; Hähnsen: „Denkschrift“ (1928).
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