Full text: Grenzen und Grenzregionen (22)

hinunter an die Pyrenäen. In der Auvergne, im Rhonetal und in der Provence wird 
die Annäherung an fränkisches Totenbrauchtum jedoch nur ganz selten vollzogen. 
Im allgemeinen wird an einer Bestattung im Totenhemd ohne irgendwelche 
Beigaben seit der ausgehenden Spätantike festgehalten17. 
Zusammenfassend kann man die aus den beiden Totenritualen resultierenden 
Ausstattungssitten wie folgt charakterisieren: Die Ausstattung in den Gräbern der 
Franken ist vielfältig und bietet - um mit Hermann Ament zu sprechen - einen 
"Katalog positiver" Merkmale, während die der Romanen einfach ist und demnach 
einen "Katalog negativer Merkmale" zeigt. Deutlich ist aber der wesentliche 
Unterschied besonders in der Frauentracht und der Sitte der Waffenbeigabe. 
Durch diese besonderen Merkmale des Totenrituals, vor allem der Aufbahrung in 
der Tracht der Lebenden, wird die Zugehörigkeit zu jeweils einer Gruppe mit 
gemeinsamer Tradition ausgedrückt; es wird also eine Facette des "Selbstverständ¬ 
nisses" in der Tracht- und Ausstattungssitte sichtbar, die in dieser Zeit eigentlich 
nur in dem Zugehörigkeitsgefuhl zu einer gens im Sinne von Wenskus18 bestehen 
kann. Auf diese Weise kann nach meiner Auffassung eine fränkische und eine 
romanische Tracht- und Ausstattungssitte in den Gräbern unterschieden werden. 
2.3 Assimilationsvorgänge 
Dieser erste Assimilationsvorgang19 vollzieht sich während des 6. Jahrhunderts 
mit einem regional unterschiedlichen Beginn. Dies soll hier nicht näher untersucht 
werden, ebensowenig die sich aufdrängende Frage, welche sozialen Schichten der 
romani20 an diesem Akkulturationsprozeß beteiligt waren. Festgehalten sei nur, 
17 Zu der Verbreitung von Tracht und Beigaben führenden Gräbern nach dem Totenritua! B und 
beigabenlosen Gräbern vgl. Gaillard de Semainville, Les cimetières mérovingiens de la Côte 
chalonnaise et de la Côte Mâconnaise, bes. S. 185; Colardelle, Sépultures et traditions funéraires du 
Ve auXIIIe siècles dans les Alpes françaises du Nord, S. 345ff. mit Verbreitungskarten Abb. 127-129. 
18 WieAnm. 1. 
19 In der anschließenden Diskussion vertrat Volker Bierbrauer den Standpunkt, daß nicht unbedingt mit 
einer Angleichung an fränkisches Totenbrauchtum gerechnet werden dürfe, weil es sich um ein 
Phänomen handele, das im gesamten Mittelmeerbereich nachweisbar sei, auch dort, wo keine Kontakte 
zu Germanen mit einem heidnisch-synkretistischen Totenritual feststellbar seien. Max Martin verwies 
auf ähnliche Verhältnisse bei den inneralpinen Romanen, wo an einem christlichen Symbolgehalt 
bestimmter Beigaben nicht zu zweifeln sei, die ebenfalls nur einem geringen Prozentsatz der Ver¬ 
storbenen beigegeben worden sei. Ausführlich dazu Martin, in: Archäologie der Schweiz 11, (1988), S. 
167ff,, bes. S. 169f. Dem Argument der Vortragenden, daß dieser Interpretation für den gallischen 
Bereich das Verhalten der senatori sehen Aristokratie (Bestattung im Totenhemd) entgegenstehe und daß 
wohl auch im mediterranen Bereich Oberschichtsgräber mit Trachtausstattung und anderen Beigaben 
fehlten, begegnete Bierbrauer mit dem Hinweis, daß in Säben auch Gräber der dortigen romanischen 
Oberschicht nachweisbar sind, vgl. dazu Ders., in: Der Schiern 62 (1988), S. 29 If. Dieser Frage kann 
hier nicht weiter nachgegangen werden. 
“10 
Zu dieser Selbstbezeichnung, die seit dem ausgehenden 6. Jh. häufiger verwendet wird, vgl. Ewig, 
Volkstum und Volksbewußtsein, S. 246ff. 
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