Max Pfister
Grenzbezeichnungen im Italoromanischen und Galloromanischen
Grenzbezeichnungen gehören zu den ältesten sprachlichen Äußerungen, die wir
besitzen. Grenzzeugnisse sind uns seit dem Jahr 2600 v. Chr. überliefert: Die im
Louvre aufgestellte Geierstele des Königs Eannatum von Lagasch im Südlibanon
enthält in sumerischer Keilschrift Angaben über Grenzkriege und über eine
Grenzziehung1. Seit wenigstens dem 3. Jahrhundert v. Chr. vermaßen die
römischen Agrimensores Grundstücke in ihrem Herrschaftsbereich und verwen¬
deten dabei Ausdrücke, die z.T. in den romanischen Sprachen weiterleben1 2. Die
ältesten Grenzen sind wahrscheinlich Wasserläufe, schwer überwindliche Berge
und ausgedehnte Wälder.
Wenn schon in frühmittelalterlichen Quellen Ausdrücke für künstliche Grenz¬
zeichen auftreten, so muß es auch künstliche Grenzen gegeben haben. Aufge¬
worfene Raine, markierte Steine und bezeichnete Bäume als Grenzmale werden in
den merowingerzeitlichen Volksrechten aufgeführt3. Wolfgang Metz schreibt im
'Lexikon des Mittelalters' s.v. Grenze: "Feste Grenzen sind zunächst unbekannt."
Dies mag noch für Stammesgrenzen im Altertum zutreffen, z.B. Caesar, 'Bellum
gallicum' VI 23.1: "vastatis finibus", oder IV 3.1: "latissime a suis finibus vacare
agros". Aber schon für die Karolingerzeit stellt Reinhard Bauer fest (S. 245): "Es
ist bereits im 8. Jh. stets, selbst in unwegsamen Gebieten, von ziemlich genau
bestimmbaren Grenzlinien auszugehen, kaum von breiten Grenzsäumen
unbebauten Landes."4 Anhand der Bezeichnung fines bei Caesar können wir mit
der Detailuntersuchung einiger Grenzbezeichnungen beginnen.
1 .fines
Diese bei Caesar übliche Pluralform fines lebt im Romanischen nur beschränkt
weiter. Wir finden sie im Ortsnamen PJyn (ad fines), Grenzbezeichnung zwischen
den beiden römischen Provinzen Gallia Belgica und Raetia Prima, einer Grenze
also, die vom Untersee über Pfyn nach Süden und über die Höhen des Glämisch
und Tödi nach dem Gotthard verlief (Bruckner, S. 16).
1 F. Thureau-Dangin, Die sumerischen und akkadischen Königsinschriften. Leipzig 1907, lQff., 36ff,
2 Cfr. U. Heimberg, "Römische Flur und Flurvermessung", in: Untersuchungen zur eisenzeitlichen und
frühmittelalterlichen Flur in Mitteleuropa und ihrer Nutzung. Bericht über die Kolloquien der
Kommission für die Altertumskunde Mittel- und Nordeuropas in den Jahren 1975 und 1976, hrsg. von
H. Beck, D. Denecke und H. Jankuhn, Teil 1, Göttingen 1979, S. 141-195,
3 Lex Alamannorum, Kap. LXXXI; Lex Burgundiorum, Kap. XXXIX: arbores terminales, que decusas
accipiunt; Lee Visigothorum, Kap. VIII,61 und Kap. X,3,3; LexBaiuvariorum, Kap. XII,4.
4 Cfr. zu den karolingischen Grenzmarken Lipp, Grenzsystem.
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