Rolf Wittenbrock
Die Auswirkungen von Grenzverschiebungen auf Stadt¬
entwicklung und Kommunal Verfassung:
Metz und Strassburg (1850-1930)
Städte in Grenzlage, so die verbreitete Überzeugung, waren und sind auch noch
heute in vielfacher Hinsicht im Vergleich zu Städten im Zentrum nationaler Ver¬
bände benachteiligt. Die politische Grenze in der Nähe der Stadt bildete demnach
seit der Ausbildung der nationalstaatlichen Ordnungssysteme ein Hindernis für die
freie Zirkulation von Menschen, Gütern und Dienstleistungen. Dadurch, so die
gängige Argumentation, wurde vor allem die wirtschaftliche Entwicklung beein¬
trächtigt, denn die Versorgungsfunktionen der Grenzstadt konnten sich nur auf
den Teil des Umlands erstrecken, der zum gleichen Nationalverband gehörte. Die
auf diese Weise reduzierte Nachfrage beschränkte die Expansionschancen des
städtischen Handels, wie andererseits das produzierende Gewerbe dadurch benach¬
teiligt war, daß vielfach, bedingt durch die Grenzlage, das Reservoir für den Nach¬
schub von Rohstoffen wie auch für den Zustrom von Arbeitskräften geringer war.
Ferner weisen die Vertreter dieses Argumentationsmusters darauf hin, daß diese
geopolitische Ungunst der Lage in aller Regel auch zu infrastrukturellen Benach¬
teiligungen geführt habe: Der Ausbau von Eisenbahnlinien, interlokalen Straßen¬
verbindungen und Schiffahrtswegen wurde demnach weitgehend von nationalen
Interessen gesteuert, eine Verzahnung mit der Infrastruktur des Nachbarlandes
hatte keine Priorität, war möglicherweise sogar unerwünscht. Schließlich werden
auch militärstrategische Entscheidungen dafür verantwortlich gemacht, daß ge¬
werbliche Investitionen vielfach unterblieben, so daß das Wirtschaftsprofil der
Grenzstädte häufig monostrukturell geprägt blieb. Daß Grenzstädte und Grenz¬
räume durch eine Anhäufung von Standortnachteilen gekennzeichnet waren bzw.
heute noch sind, hat sich auch in der wissenschaftlichen Terminologie niederge¬
schlagen, wo der Peripheriebegriff seit den siebziger Jahren eine wichtige Kate¬
gorie bildet1.
Dabei wird freilich häufig vergessen, daß die angeblich weitgehend von den domi¬
nierenden Interessen des Zentrums gesteuerte Entwicklung der marginalen Räume
auch spezifische Lagevorteile für die Regionen und Städte an der Grenze bringen
konnte. So bedeutete z.B. die Verlegung einer Garnison in eine Stadt immer auch
einen Wachstumsimpuls für die städtische Wirtschaft, und andererseits war die
vielfach beschriebene patriarchalische Fürsorgepolitik des preußischen Staates für
die Bergleute an der Saar wohl auch ein Instrument zur Vermeidung sozialer Un¬
ruhen, die gerade in der Nähe der Grenze unerwünschte und unabsehbare politi¬
sche Folgen haben konnten. Auch wird vielfach übersehen, daß besonders die
Grenzlage unter bestimmten Voraussetzungen eine Bündelung des grenzüber-
1 Vgl. Wysocki, Zwei Grenzstädte, S. 108.
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