lieh Wirtschaftsgrenzen beseitigt, nicht aber Staatsgrenzen schlechthin; und der
"Raum ohne Binnengrenzen" bezieht sich i, e. L. auf die wirtschaftliche Einheit,
auf spezifische Fragen des Verkehrs zwischen den EG-Mitgliedstaaten3.
Trotz aller Enttäuschung über den begrenzten Aussagewert der verheißungsvollen
Formel des EWGV kann die Freude über eine andere Erkenntnis einen gewissen
Trost spenden: Es kommt offensichtlich darauf an, worauf sich der Begriff der
Grenze letztlich bezieht, auf Wirtschaftsräume, Volksgruppen, auf Sprache, Reli¬
gion oder Literatur, auf Kultur insgesamt oder auf die Ausdehnung von Hoheits¬
räumen wie insbesondere auf Staaten. Die Rechtsprobleme der Grenze zeigen sich
vor allem in diesem letzten Bereich und allein schon dieser ist überaus
vielgestaltig und nicht ohne weiteres überschaubar.
IL
In gewohnten Bahnen bewegt sich auch der Nichtjurist, solange es etwa um Land¬
grenzen geht, wenn auch bereits hier die Vorstellung von der Grenze als Fläche
Unbehagen bereitet. Komplizierter wird die Ausgangslage, wenn Staaten durch
einen Fluß voneinander geschieden werden oder wenn die Staatsgrenze durch das
Meer gebildet wird, während die Grenze entlang dem Kamm oder der
Wasserscheide eines Gebirges bereits wieder von gewohnten Denkrichtungen
erfaßt wird und etwa die Frage der "natürlichen Grenzen" in Erinnerung ruft4.
Beginnen wir, die angeschnittenen Fragen im Rahmen größerer Systematik zu se¬
hen, so steht vor der Darlegung der Probleme die Beschreibung des Ausgangsbe¬
fundes i. S. einer Bestandsaufnahme des Normalen. Vor der Behandlung
möglicher Probleme hat folglich die Erklärung dessen zu stehen, was eine Grenze
an rechtlicher Besonderheit aufweist. Hieraus ergeben sich Fragen der Funktion
und ihrer möglichen Veränderung in der Gegenwart. Überspitzt ausgedrückt
bedeutet dies nichts anderes als den vorläufigen Verzicht auf die Behandlung von
Sonderfallen, bevor nicht die allgemeinen Grundlagen beschrieben sind. Der
häufig erwähnte Fall des Industriewerkes an der Grenze zum Nachbarstaat5, der
durch den permanent wehenden Westwind ausschließlich unter den erheblichen
Zur Bedeutung der EEA vgl. Magi era, "Die Einheitliche Europäische Akte und die Fortentwicklung der
Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union", in: Gedächtnisschrift für Geck, hrsg.v. Fiedler
und Ress, 1989, S. 507ff.; Glaesner, "Die Einheitliche Europäische Akte", in: Europarecht, 1986, S.
119f.; kritisch Pescatore, "Die Einheitliche Europäische Akte - Eine ernste Gefahr für den Gemeinsamen
Markt", in: Europarecht 1986, S. 153 ff.
4 Grewe, Epochen der Völkerrechtsgeschichte, 1984, S. 375 ff; Ipsen, a.a.O., S. 278.
5
Vgl. RandeIzhofer/Simma, "Das Kernkraftwerk, an der Grenze. Eine 'ultra-hazardous activity' im Schnitt¬
punkt von internationalem Nachbarrecht und Umweltschutz", in: Festschriftf. Berber, 1973, S. 389 ff;
Wildhaber, "Die Öldestillerieanlage Sennwald und das Völkerrecht der grenzüberschreitenden Luftver¬
schmutzung", in: Schweiz. Jahrb. f. Internationales Recht 1975, S. 97 ff; Kloepfer/Kohler,
Kernkraftwerk und Staatsgrenze, 1981; Bothe/Prieur/Ress (Hrsg.), Rechtsfragen grenzüberschreiten¬
der Umweltbelastungen, 1984.
24