Verhältnis der beiden Länder auf eine neue Stufe gestellt werden. Während des
Jahres 1949 war die Bundesrepublik Deutschland als neuer deutscher Staat
gegründet und ihr durch das Besatzungsstatut ein neuer Status gegeben worden.
Dem Saarland, das schon 1947 aus der direkten Besatzungsherrschaft entlassen
worden war, sollte durch die neuen Konventionen dieser Vorsprung vor dem
übrigen Deutschland zurückgegeben werden.
Die „Allgemeine Konvention“ definierte in ihrem Artikel 1 das Saarland als
autonom in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Verfassung des
Saarlandes, insbesondere die Präambel, und die Konventionen sollten die Grenzen
dieser Autonomie bilden.
Der Vertreter Frankreichs im Saarland genoß nach Artikel 6 mit seinen Mitarbei¬
tern die Privilegien und die Immunität der Diplomaten. Absatz 2 von Artkel 11
lautete: Es wird eine Vertretung der saarländischen Regierung in Paris eingerich¬
tet, deren Mitglieder die Privilegien und die Immunität der Diplomaten genießen13.
Damit sollte das Verhältnis zwischen Frankreich und dem Saarland auf eine
internationale und völkerrechtliche Basis gestellt werden.
Während der Landtag des Saarlandes sofort zur Ratifizierung schritt und das
entsprechende Gesetz bereits am 4. April 195014 verabschiedete, ließ das französi¬
sche Parlament sich Zeit15. Am 5. April 1950 legte die französische Regierung den
Gesetzentwurf der Assemblée Nationale vor16. Er enthielt nur die Konventionen,
die in die Gesetzgebungskompetenz der Nationalversammlung eingriffen, aber
nicht die übrigen, so etwa die Allgemeine Konvention. Außenminister Schuman
wollte sich die Möglichkeit offenhalten, diese Konvention auch ohne parlamentari¬
sche Beschlußfassung ändern zu können17
Am 4. Juli 1950 wies der Hohe Kommissar in Saarbrücken auf seine untragbare
Situation hin, daß er auf einer überholten Rechtsgrundlage in die Saarpolitik
eingreifen mußte und daß es bereits zu Spekulationen über eine Änderung der
Saarpolitik Frankreichs kam. Le bruit s’est répandu que c’était intentionnellement
que le gouvernement français retardait la ratification des conventions du 3 Mars se
réservant ainsi, selon l’évolution des négociation relative au „Plan Schuman“, de
reconsidérer les données essentielles de la politique franco-sarroise. J’ai profité de
toutes les occassions qui m’ont été offertes d’apaiser à cet égard les craintes de nos
amis, mais il est hors de doute que si les conventions n ’étaient pas ratifiées avant la
fin de la présente session parlementaire, ceux qui ont intérêt à développer dans
l’esprit de la population un doute à l’égard de la pérennité de la politique
franco-sarroise, puiseraient dans ce nouveau retard un regrettable élément de
propagande18. Am 11. Juli wurde der Bericht des Auswärtigen Ausschusses
13 ABl.SAL 1951, S. 3.
14 ABl.SAL 1950, S. 456.
15 Vgl. J. FREYMOND (wie Anm. 1), S. 97-99; J. HOFFMANN, Das Ziel war Europa. Der Weg der Saar
1945-1955, München 1963, S. 188 f.
16 Assemblée Nationale, 1. Legislaturperiode, Session 1950, Drs 9752.
17 23.6.1950, Note pour le ministre der Sousdirection de la Sarre, Archiv des Ministère des Affaires
Etrangères, Paris (= MAE), EU Europe, 1949-1955, Sarre 143.
18 4.7.1950, Telegramm Grandvals an Außenministerium, ebda..
459