Full text: Zwischen Saar und Mosel

Michael Sander 
DIE AUSWÄRTIGEN BEHÖRDEN DES SAARLANDES 1952 BIS 1956' 
1. Die auswärtige Vertretung des Saarlandes aufgrund der Verfassung vom 
15. Dezember 1947 und der Beitritt zum Europarat 
Die Präambel der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 sah die 
Vertretung der saarländischen Interessen im Ausland durch die französische 
Republik vor1 2 3. Die Verfassungskommission hatte in ihrer Stellungnahme vom 26. 
Juni 1947 zu dem Moskauer Memorandum Frankreichs, das ihr als Arbeitsgrund¬ 
lage vorgelegt worden war, bereits Vorschläge gemacht, wie die saarländischen 
Interessen dabei wahrgenommen werden sollten. Zur Vertretung der spezifisch 
saarländischen Interessen schlagen wir vor, bei der französischen Regierung in 
Paris einen ständigen Vertreter der saarländischen Regierung zu accreditieren. Es 
wäre auch wünschenswert, daß den französischen Auslandsvertretungen der 
Länder, zu denen das Saarland besondere wirtschaftliche Beziehungen unterhält, 
ein saarländischer Beauftragter beigegeben wircß. Abgelehnt worden war der 
Antrag des CVP-Politikers Bartholomäus Koßmann, das Recht für uns in Anspruch 
zu nehmen, die außenpolitischen Vertretungen selbst zu stellen und nur Frankreich 
das Recht zu leihen, uns zu delegieren [sic M.S.], bis wir dazu selbst in der Lage 
sind4. 
Erstmals trat das Saarland im Rahmen des Europarates auf der diplomatischen 
Bühne auf. Nachdem sein Statut am 5. Mai 1949 beschlossen und der Europarat am 
8. August in Straßburg offiziell gegründet worden war, wandte sich Ministerpräsi¬ 
dent Eloffmann am 31. Oktober 1949 mit einem Aufnahmeantrag an den französi¬ 
schen Außenminister. Am 31. März 1950 erging die offizielle Einladung an das 
Saarland, assoziiertes Mitglied zu werden. Daraufhin erkannte der Landtag des 
Saarlandes in einer feierlichen Erklärung vom 2. Mai 1950 die Grundsätze des 
1 Vgl. J. Freymond, Die Saar 1945-1955, München 1961; P. Fischer, Die Saar zwischen Deutschland 
und Frankreich. Politische Entwicklung von 1945-1959, Berlin 1959; R. H. Schmidt, Saarpolitik 
1945-1957, 3 Bde., Berlin 1959-1962; Die Saar 1945-1955. Ein Problem der europäischen 
Geschichte, hg.v. R. HUDEMANN und R. POIDEVIN, München 1992. Dr. Armin Heinen danke ich für 
die Einsichtnahme in das Manuskript seiner in Kürze abgeschlossenen Habilitationsschrift „Politik 
und Wirtschaft im Saarland 1945-1955“. 
2 Amtsblatt des Saarlandes (= AB1.SAL), Nr. 67 vom 17.12.1947, S. 1077. 
3 Historisches Archiv des Landtages des Saarlandes, Bestand Verfassungskonimission I, Band II f. 
4 R. Stöber (= H. Schneider), Die saarländische Verfassung vom 15. Dezember 1947 und ihre 
Entstehung. Sitzungsprotokolle der Verfassungskommission, der Gesetzgebenden Versammlung des 
Saarlandes (Landtag) und des Verfassungsausschusses (Schriften des Deutschen Saarbundes e.V. Bd. 
6), Köln 1952, S. 128. 
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