Michael Sander
DIE AUSWÄRTIGEN BEHÖRDEN DES SAARLANDES 1952 BIS 1956'
1. Die auswärtige Vertretung des Saarlandes aufgrund der Verfassung vom
15. Dezember 1947 und der Beitritt zum Europarat
Die Präambel der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 sah die
Vertretung der saarländischen Interessen im Ausland durch die französische
Republik vor1 2 3. Die Verfassungskommission hatte in ihrer Stellungnahme vom 26.
Juni 1947 zu dem Moskauer Memorandum Frankreichs, das ihr als Arbeitsgrund¬
lage vorgelegt worden war, bereits Vorschläge gemacht, wie die saarländischen
Interessen dabei wahrgenommen werden sollten. Zur Vertretung der spezifisch
saarländischen Interessen schlagen wir vor, bei der französischen Regierung in
Paris einen ständigen Vertreter der saarländischen Regierung zu accreditieren. Es
wäre auch wünschenswert, daß den französischen Auslandsvertretungen der
Länder, zu denen das Saarland besondere wirtschaftliche Beziehungen unterhält,
ein saarländischer Beauftragter beigegeben wircß. Abgelehnt worden war der
Antrag des CVP-Politikers Bartholomäus Koßmann, das Recht für uns in Anspruch
zu nehmen, die außenpolitischen Vertretungen selbst zu stellen und nur Frankreich
das Recht zu leihen, uns zu delegieren [sic M.S.], bis wir dazu selbst in der Lage
sind4.
Erstmals trat das Saarland im Rahmen des Europarates auf der diplomatischen
Bühne auf. Nachdem sein Statut am 5. Mai 1949 beschlossen und der Europarat am
8. August in Straßburg offiziell gegründet worden war, wandte sich Ministerpräsi¬
dent Eloffmann am 31. Oktober 1949 mit einem Aufnahmeantrag an den französi¬
schen Außenminister. Am 31. März 1950 erging die offizielle Einladung an das
Saarland, assoziiertes Mitglied zu werden. Daraufhin erkannte der Landtag des
Saarlandes in einer feierlichen Erklärung vom 2. Mai 1950 die Grundsätze des
1 Vgl. J. Freymond, Die Saar 1945-1955, München 1961; P. Fischer, Die Saar zwischen Deutschland
und Frankreich. Politische Entwicklung von 1945-1959, Berlin 1959; R. H. Schmidt, Saarpolitik
1945-1957, 3 Bde., Berlin 1959-1962; Die Saar 1945-1955. Ein Problem der europäischen
Geschichte, hg.v. R. HUDEMANN und R. POIDEVIN, München 1992. Dr. Armin Heinen danke ich für
die Einsichtnahme in das Manuskript seiner in Kürze abgeschlossenen Habilitationsschrift „Politik
und Wirtschaft im Saarland 1945-1955“.
2 Amtsblatt des Saarlandes (= AB1.SAL), Nr. 67 vom 17.12.1947, S. 1077.
3 Historisches Archiv des Landtages des Saarlandes, Bestand Verfassungskonimission I, Band II f.
4 R. Stöber (= H. Schneider), Die saarländische Verfassung vom 15. Dezember 1947 und ihre
Entstehung. Sitzungsprotokolle der Verfassungskommission, der Gesetzgebenden Versammlung des
Saarlandes (Landtag) und des Verfassungsausschusses (Schriften des Deutschen Saarbundes e.V. Bd.
6), Köln 1952, S. 128.
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