feststand, daß das linksrheinische Deutschland an Frankreich fallen würde8, wurde
es durch den für die vier neuen Departements zuständigen Regierungs-Kommissair
(Commissaire de gouvernement), Franz Joseph Rudler, eingeführt. Die beiden
Gesetze vom 20. Sept. 1792 wurden gemeinsam mit anderen zwischenzeitlichen
ergänzenden Normen durch das Règlement sur l’état civil des citoyens vom 12.
Floréal VI (11. Mai 1798) in Kraft gesetzt9,
in der Absicht, den Bewohnern der neuen Departemente so früh als möglich den Genuß der
Vortheile, die allen fränkischen Bürgern gewährt sind, zu verschaffen; und in Erwägung,
daß die einförmige Art, wie die Geburten Heurathen und Ablebungen ohne die Dazwischen-
kunfi irgend einer anderen Gewalt als jene der Verwaltungen rechtskräftig beurkundet
werden sollen, eine von jenen Einrichtungen ist, die in den genannten Departementen nie
geschwind genug in Ausführung gebracht werden können.
Das Dekret Rudlers nennt anschließend 28 Gesetze, Dekrete und Beschlüsse, die
ganz und auszugsweise in Kraft treten sollten; dazu heißt es:
Die hier oben angezeigten Gesetze nebst den erörterungsweise beigefügten Anmerkungen
sollen mit dem gegenwärtigen Beschlüsse in beiden Sprachen gedruckt, in den vier neuen
Departementen öffentlich bekannt gemacht und nach ihrer ganzen Ausdehnung und Inhalt
als Verordnung vollzogen werden.
Der Vollzug der Zivilstandsgesetzgebung war eingehend geregelt und konnte trotz
aller Widerstände im einzelnen relativ schnell durchgesetzt werden10. Im Bereich
8 Zur Geschichte der Annektion des linken Rheinufers und der sog. „Franzosenzeit“ vgl. etwa: F.
DUMONT, Befreiung oder Fremdherrschaft, Zur französischen Revolution, in: P. Hüttenberger/H,
MOLITOR (Hg.), Franzosen und Deutsche am Rhein 1789-1918-1945, Essen 1989, S. 91-112.- Für
ältere und speziellere Literatur sei pauschal verwiesen auf: Vom Alten Reich zu neuer Staatlichkeit,
Alzeyer Kolloquium 1979, Kontinuität und Wandel im Gefolge der französischen Revolution am
Mittelrhein (Geschichtliche Landeskunde Bd. 22), Wiesbaden 1982; J. VOSS (Hg.), Deutschland und
die französische Revolution. 17. Deutsch-französisches Historiker-Kolloquium des Deutschen Histo¬
rischen Instituts Paris (Bad Homburg 29. September - 2. Oktober 1981), (Beihefte der Francia 12),
München 1983; E. FEHRENBACH, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß (Grundriß der
Geschichte 12), 2. Auf!. München 1986, bes. S. 228 ff.
9 Recueil des réglements et arrêtés émanés du commissaire du Gouvernement dans les quatre nouveaux
Départemens de la rive gauche du Rhin (Sammlung der Verordnungen und Beschlüsse, erlassen durch
den Regierungs-Kommissar in den vier neuen Departementen des linken Rhein-Ufers) IVe Tome: 7e
et 8e cahiers (vierter Theil: 7tes und 8tes Heft), Strasbourg VII de la République (1798), S. 14-145; mit
zahlreichen Muster-Formularen.
10 Vgl. etwa PHILIPP!, Die Civilstands-Gesetze in der Königlich-preußischen Rhein-Provinz, 2. Aufl.
Elberfeld 1855, bes. S. 221 ff. („Chronologisches Verzeichnis sämmtlicher seit dem 20. September
1792 bis 1855, über den Civilstand erlassenen „Gesetze, Verordnungen und Rescripte“); SCHUBERT,
Französisches Recht (Fn. 1), S. 431 ff..; der beurkundete Mensch, Personenstandswesen im nördlichen
Rheinland vom Spätmittelalter bis zum 20. Jahrhundert (Ausstellungskataloge staatlicher Archive
Heft 20), Bonn/Brühl 1984, bes. S. 84 ff.; F. GÖRGEN, Der Standesbeamte im Saarland, in: F.
GÖRGEN/M. M. Will, Der Standesbeamte - Europäische Perspektiven (Schriftenreihe der wissen¬
schaftlichen Gesellschaft für Personenstandswesen und verwandte Gebiete mbH, NF Bd. 23),
Frankfurt a.M. 1983, S. 1-23; E. Wadle, Die Anfänge der Zivilstandsregister, Notizen zur
Einführung des französischen Rechts in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Saarge¬
gend, in: 150 Jahre Landgericht Saarbrücken, Köln 1985, S. 141-159; F. STURM, Die Rezeption des
französischen Personenstandsrechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz - Ein Markstein auf
dem Weg zu Gleichheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit (Vorträge, Reden und Berichte aus dem
Europa-Institut Nr. 171), Saarbrücken 1989.
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