Full text: Zwischen Saar und Mosel

Dieser Umstand ermöglichte es Saarlouis, sich eine starke Eigenständigkeit 
gegenüber der Zentrale Metz zu bewahren. 
Die Staatsgrenze zwischen der französischen Monarchie und dem Deutschen Reich 
trennte den Saarraum also in einen westlichen und einen östlichen Teil. Außer der 
halbkreisförmig nach Osten ins Reichsgebiet vorspringenden Bailliage de Sarrelou- 
is waren es - von Norden nach Süden gesehen - die Bailliage de Bouzonville, die 
Bailliage de Boulay und die Bailliage de Sarreguemines, die als französische 
Verwaltungsbezirke an den deutschen Teil des Saarraumes angrenzten; hinter 
diesem - früher ja quasi halbautonomen - lothringischen Gebiet erstreckte sich das 
Pays Messin mit der Stadt Metz als der ja auch für Saarlouis zuständigen 
administrativen Zentrale. 
Und so sah die politische Landkarte des deutschen Teiles des Saarraumes5 im 
späten 18. Jahrhundert aus: im äußersten Nordwesten des Gebietes war noch das 
unter habsburgisch-österreichischer Herrschaft stehende Herzogtum Luxemburg 
mit einigen Besitzungen präsent, wie dem Quartier Remich oder den Herrschaften 
Winchringen und Wiltingen6, Den Norden füllte ein breiter Gebietsstreifen des 
Kurfürstentums und Erzbistums Trier7 aus, dem die Ämter Saarburg, Merzig, 
Grimburg und - als Exklaven - St. Wendel und St. Wendel / Tholey sowie überdies 
noch die Zehntereien Grenderich und Nonnweiler angehörten. Außerdem befanden 
sich am Nordrande des Saarraumes - z. T. eingestreut in kurtrierisches Territorium 
- Besitzungen des Domkapitels Trier und die Reichsherrschaft Dagstuhl des Grafen 
von Öttingen-Baldern8. An der Ostflanke erstreckte sich das Herzogtum Pfalz- 
Zweibrücken9, dessen nördlicher Streifen weit nach Westen ausgriff, so daß ein 
großer Teil des deutschen Saarraumes von Pfalz-Zweibrücken halbkreisförmig 
umfaßt wurde. Von Süden nach Norden gesehen, gehörten diesem Herzogtum 
folgende Ämter an: die Oberämter Zweibrücken, Homburg, Lichtenberg und 
Schaumburg und das Amt Nohfelden. In die Verwaltung des Hochgerichtes Lebach 
teilte sich Pfalz-Zweibrücken mit anderen Fürsten der Region. Die Mitte und den 
Süden des deutschen Saarraumes füllte das Fürstentum Nassau-Saarbrücken10 aus, 
das sich aus den Grafschaften Saarbrücken und Saarwerden zusammensetzte; ferner 
bildete das Amt Jugenheim eine Exklave in der Nähe von Darmstadt. Die 
Grafschaft Saarwerden mit dem Hauptort Bockenheim ragte in südwestlicher 
Richtung weit nach Frankreich hinein und war fast allseitig von französischem 
Territorium umgeben. Administrativ gliederte sich das Fürstentum in die drei 
Oberämter Saarbrücken, St. Johann und Ottweiler. An der Südostecke unseres 
Gebietes sowie in Gestalt mehrerer relativ großflächiger Exklaven am Südrande 
5 Vgl. Anm. 2. 
6 Zu Luxemburg vgl. Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes (wie Anm. 1) Bd. 2, S. 242 f. 
7 Zu Trier vgl. daselbst, S. 163 f. 
8 Zu Dagstuhl vgl. daselbst, S. 386-88. 
9 Zu Pfalz-Zweibrücken vgl. daselbst, S. 372-75. 
10 Zu Nassau-Saarbrücken vgl. daselbst, S. 313-15. 
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