Dieser Umstand ermöglichte es Saarlouis, sich eine starke Eigenständigkeit
gegenüber der Zentrale Metz zu bewahren.
Die Staatsgrenze zwischen der französischen Monarchie und dem Deutschen Reich
trennte den Saarraum also in einen westlichen und einen östlichen Teil. Außer der
halbkreisförmig nach Osten ins Reichsgebiet vorspringenden Bailliage de Sarrelou-
is waren es - von Norden nach Süden gesehen - die Bailliage de Bouzonville, die
Bailliage de Boulay und die Bailliage de Sarreguemines, die als französische
Verwaltungsbezirke an den deutschen Teil des Saarraumes angrenzten; hinter
diesem - früher ja quasi halbautonomen - lothringischen Gebiet erstreckte sich das
Pays Messin mit der Stadt Metz als der ja auch für Saarlouis zuständigen
administrativen Zentrale.
Und so sah die politische Landkarte des deutschen Teiles des Saarraumes5 im
späten 18. Jahrhundert aus: im äußersten Nordwesten des Gebietes war noch das
unter habsburgisch-österreichischer Herrschaft stehende Herzogtum Luxemburg
mit einigen Besitzungen präsent, wie dem Quartier Remich oder den Herrschaften
Winchringen und Wiltingen6, Den Norden füllte ein breiter Gebietsstreifen des
Kurfürstentums und Erzbistums Trier7 aus, dem die Ämter Saarburg, Merzig,
Grimburg und - als Exklaven - St. Wendel und St. Wendel / Tholey sowie überdies
noch die Zehntereien Grenderich und Nonnweiler angehörten. Außerdem befanden
sich am Nordrande des Saarraumes - z. T. eingestreut in kurtrierisches Territorium
- Besitzungen des Domkapitels Trier und die Reichsherrschaft Dagstuhl des Grafen
von Öttingen-Baldern8. An der Ostflanke erstreckte sich das Herzogtum Pfalz-
Zweibrücken9, dessen nördlicher Streifen weit nach Westen ausgriff, so daß ein
großer Teil des deutschen Saarraumes von Pfalz-Zweibrücken halbkreisförmig
umfaßt wurde. Von Süden nach Norden gesehen, gehörten diesem Herzogtum
folgende Ämter an: die Oberämter Zweibrücken, Homburg, Lichtenberg und
Schaumburg und das Amt Nohfelden. In die Verwaltung des Hochgerichtes Lebach
teilte sich Pfalz-Zweibrücken mit anderen Fürsten der Region. Die Mitte und den
Süden des deutschen Saarraumes füllte das Fürstentum Nassau-Saarbrücken10 aus,
das sich aus den Grafschaften Saarbrücken und Saarwerden zusammensetzte; ferner
bildete das Amt Jugenheim eine Exklave in der Nähe von Darmstadt. Die
Grafschaft Saarwerden mit dem Hauptort Bockenheim ragte in südwestlicher
Richtung weit nach Frankreich hinein und war fast allseitig von französischem
Territorium umgeben. Administrativ gliederte sich das Fürstentum in die drei
Oberämter Saarbrücken, St. Johann und Ottweiler. An der Südostecke unseres
Gebietes sowie in Gestalt mehrerer relativ großflächiger Exklaven am Südrande
5 Vgl. Anm. 2.
6 Zu Luxemburg vgl. Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes (wie Anm. 1) Bd. 2, S. 242 f.
7 Zu Trier vgl. daselbst, S. 163 f.
8 Zu Dagstuhl vgl. daselbst, S. 386-88.
9 Zu Pfalz-Zweibrücken vgl. daselbst, S. 372-75.
10 Zu Nassau-Saarbrücken vgl. daselbst, S. 313-15.
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