Verhältnis zwischen den beiden Nachbarn auf Jahre hinaus gespannt. Viglius als
die der Regierung in Luxemburg übergeordnete Instanz galt dabei in Trier als der
eigentliche Widersacher5, wenn er es auch verstand, mit größerem Geschick als
seine Beauftragten in Luxemburg vorzugehen.
Der korrekte Jurist hatte vorsorglich Verfügungen über seinen Nachlaß getroffen.
Seine politischen Akten waren, wie er schrieb, den Archiven und Sekretären
zurückgegeben worden. Der persönliche Briefwechsel wurde dem von ihm gegrün¬
deten Collegium Zuichemianum in Löwen übergeben. Dieses erhielt auch seine
Kartensammlung. Die übrigen Papiere wurden drei Neffen vermacht, darunter die
später in die Universitätsbibliothek zu Göttingen gelangte Sammlung Manuscripta
Zuichemiana6.
So sehr auch die Zerstreuung des umfangreichen Nachlasses zu bedauern ist -
Wien, Brüssel, Paris und Den Haag sind für die Akten und Briefe zu nennen - so
wiegt besonders schwer der Verlust der Kartensammlung und der persönlichen
Briefe, die im Collegium Zuichemianum in Löwen während der französischen
Besetzung 1794 untergegangen sind. Dagegen bietet die Göttinger Sammlung
Manuscripta Zuichemiana ein umfangreiches Bild, weniger von den diploma¬
tischen Aktionen selbst, als von der Art der Vorbereitung und Dokumentierung
seiner Verhandlungen, wohl auch von den persönlichen historischen Interessen des
Juristen und Diplomaten Viglius.
Um die Art und den Ablauf seiner diplomatischen Aufträge zu rekonstruieren, sind
also vor allem die Akten in Wien und Brüssel heranzuziehen. Als Beispiel hierfür
können die Verhandlungen dienen, die Viglius in Ausführung des erwähnten
Mandats vom 21. Oktober 1542 zu führen hatte7. Hier interessieren uns vor allem
die regionalen Streitfragen, die Herrschaft Wiltingen und die Abtwahl von Kloster
Echternach betreffend.
Bei Wiltingen ging es um die wiederholten Reibereien zwischen luxemburgischen
und kurtrierisehen Beamten. Die Herrschaft Wiltingen mit Kanzem gehörte zum
Herzogtum Luxemburg, das hier auf das rechte Ufer der unteren Saar Übergriff. Der
Kurfürst von Trier, mit den königlichen Regalien belehnt, nahm seine Rechte auf
der unteren Saar wahr. Wegen der sich daraus ergebenden Konflikte war das
Reichskammergericht angerufen worden. Das Ergebnis langjähriger Verhandlungen
war schließlich ein bei Gelegenheit des Reichstags zu Augsburg abgeschlossener
Vertrag, datiert 10. März 15488. Dem Kurfürst standen die Regalien auf Mosel,
5 G. KENTENICH, Aktenstücke und Urkunden zur Geschichte des sogen. Bohnenkrieges im Jahre 1568,
in: Trier. Archiv. 7, 1904, S. 67.
6 W. Meyer (Hrsg.), Die Handschriften in Göttingen, Bd. 2, Berlin 1893, S. 192-251 (Verzeichnisse
der Handschriften im Preußischen Staate 1.2.Bd.2)
7 Eine Denkschrift von Viglius: „De juribus Imperii circa Burgundicum circulum“ vom Januar 1543 in:
MEYER (wie Anm. 6), Zuichemiana Göttingen, Bd. 17, fol. 205r-209v. Dagegen sind die Aufzeich¬
nungen von Viglius zur Lothringenfrage nicht in der Göttinger Sammlung enthalten. Sie wurden im
18. Jahrhundert gedruckt unter dem Titel: „Viglii ab Aytta Zuichemi Dissertationes Historico-
Pragmaticae Quinque, de rebus Lotharingicis, Brabanticis, Luccemburgensibus, Namurcensibus et
Burgundicis“ (hrsg. ohne Angabe von Drucker, Ort und Jahr von C. de Nelis, Postma, wie Anm. 1, S.
121 ff., 203 f.).
8 R. LA Croix u. L. Gross (wie Anm. 3), Bd. 1 S. 309 f.
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