sonen beherbergt.33 Malstatt-Burbach war trotz mehrmaliger Aufforderung nicht
bereit, dem bestehenden Verein beizutreten, drückte sich aber auch vor eigenen
Maßnahmen. Nach einer Umfrage über den Stand der Obdachlosenfürsorge unter
den Städten der Rheinprovinz gehörte Malstatt-Burbach zu den Städten, die nichts
oder fast gar nichts taten. Die Stadt gab an, daß außer der notwendigen Kranken¬
hauspflege an Unterstützungen für Wanderer bisher nichts gezahlt wurde, daß polizei¬
liche Maßregeln zur Unterdrückung der Landstreicherei, des Betteins und der Ar¬
beitsscheu ebensowenig bestanden wie private oder städtische Einrichtungen. In der
Zeit von Mai 1903 bis April 1904 wurden in Malstatt-Burbach beispielsweise nur 22
Personen beherbergt, in den Schwesterstädten waren die Zahlen ungleich höher.34
Als sich im Winter 1902 die Situation der Obdachlosen in St. Johann verschärfte und
zahlreiche Personen im "Polizeigewahrsam" untergebracht werden mußten, richtete St.
Johann eine eigene Verpflegungsstation für Obdachlose ein und schloß einen Vertrag
mit dem Wirt der "Herberge zum Vetter Nickel" am Marktplatz 32, der auf Kosten
der Stadt ihm durch polizeilichen Ausweis zugewiesene wandernde Handwerksbur¬
schen beherbergte. Seit 1905 gewährte man in St. Johann Obdachsuchenden nur
gegen Arbeit auf dem städtischen Gaswerk Unterkunft, gleichzeitig verlegte man das
städtische Obdachlosenasyl in das außerhalb der Stadt gelegene "Krämershäus¬
chen".35
Die besondere Belastung der Saarstädte durch aus Elsaß-Lothringen ausgewiesene
Personen
Nach der Angliederung der Reichslande Elsaß-Lothringen an das Deutsche Reich
nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 behielten die Saarstädte, trotz
der Aufhebung der politischen Grenzen, auf armenrechtlichem Gebiet den Status von
Grenzstädten. Zwar war das ehemals preußische Gesetz über den Unterstützungs¬
wohnsitz, nach dem nicht mehr "Heimat", sondern der "gewöhnliche dauernde Auf¬
enthalt" zur Unterstützung durch einen Ortsarmenverband berechtigte, seit dem 16.
April 1871 Reichsgesetz, dennoch schlossen sich Elsaß-Lothringen und Bayern nicht
an. Elsaß-Lothringen behielt die französische, aus der Revolutionszeit herrührende
33 100 Jahre Herberge zur Heimat in Saarbrücken. Am Ludwigsplatz 9. Festschrift Herberge
zur Heimat 6600 Saarbrücken 1 Am Ludwigsplatz 9. Palais Doeben 22. Juli 1981. Saarbrücken
1981, S. 6. St. Johanner Volkszeitung, Ausgabe v. 2. Mai 1884. Berechnet nach Verhand¬
lungen der ersten ordentlichen Generalversammlung des Rheinischen Vereins wider die
Vagabundennoth, Düsseldorf 1885, S. 24. Saarbrücker Zeitung, Ausgabe v. 29. März 1888. St.
Johanner Zeitung, Ausgabe v. 15. April 1890.
34 StadtA SB, Best. MB Nr. 648. Max Greve, Der Kampf gegen Bettel, Landstreicherei und
Arbeitsscheu. Mitbericht zu den Ausführungen des Professor Dr. jur. von Hippel in Göttingen
anläßlich der 76. Generalversammlung der Rheinisch-Westfälischen Gefängnis-Gesellschaft,
Düsseldorf 1905, Anhang. StadtA SB, Best. SJ Nr. 49.
35 StadtA SB, Best. SJ Nr. 49.
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