deutlich machen sollen: Im Zuge der Maßnahmen der preußischen Regierung, die zur
Bestandserhaltung und Aufforstung der Wälder durchgeführt wurden,16 versuchte
diese 1839 die alten Nutzungsrechte der Gemeinde am Staatswald abzulösen. Dieser
Maßnahme wurde vom Bürgermeister Aich mit Hinweis auf die schlechte wirtschaftli¬
che Situation vieler Gemeindeangehöriger heftig widersprochen. Es kam zu einer
Einigung, die vorsah, daß die Neunkircher weiterhin neben dem Holz, das sie zum
Bauen von Geschirren benötigten, "ein festgesetztes Quantum Reisig, Raff- und Lese¬
holz, einschließlich Späne,... Streulaub gegen Kulturleistungen im Wald,..das Recht auf
Grasrupfen" haben sollten sowie das Recht, Schweine und Rinder im Wald weiden zu
können. Die endgültige Ablösung gegen jährliche Zahlungen an die Gemeinde gelang
der Regierung erst 1855, nachdem durch den industriellen Aufschwung der Wald
seine Funktion als Subsistenzgrundlage für viele Menschen verloren hatte.17
Als zweites Beispiel soll die 1827 erlassene Feldpolizeiordnung für Neunkirchen die¬
nen.18 Der Schöffenrat (=Gemeinderat) beschloß das Verbot des Weidens von
Einzelvieh auf Feldern, Wiesen und an den Wegen sowie des Krautens auf fremden
Feldern. Dieses Verbot richtete sich gegen die Besitzer von Kleinvieh, die zwar die
Mittel hatten, eine Ziege zu erwerben, denen es aber an Land fehlte, um diesem Vieh
eine ausreichende Nahrung zu verschaffen. Da das "wilde Weiden" vorher stillschwei¬
gend geduldet wurde, ist der Beschluß zu diesem Zeitpunkt wohl darauf zurückzufüh¬
ren, daß diese Art der Viehfütterung überhand genommen hatte. Die Landbesitzer,
deren Vertreter im Gemeinderat saßen, wehrten sich gegen diese Versuche der
landlosen Unterschichten, ihrem Vieh, das mit seinen Produkten oft einen wesentli¬
chen Teil der Nahrung seiner Besitzer bildete, wenigstens die notwendigsten Sub¬
sistenzgrundlagen zu verschaffen.
Wirtschaftliche Entwicklung
Bei der Besitzübernahme durch die Stumms 1806 befand sich das Eisenwerk in Neun¬
kirchen im "primitiven Zustand eines nur handwerklichen Betriebes"19, der allerdings
65 Hüttenarbeiter beschäftigte.20 Die Werksanlagen umfaßten zwei Hochöfen mit
Gebläseeinrichtungen, zwei Groß-, einen Kleinhammer, eine Schlackenpoche, zwei
Erzwäschen, zwei Formhäuser, eine Sandgießerei und zwei Kohlenscheuern21; da¬
neben besaß das Werk das Recht zur Ausbeutung des gesamten Eisenerzes in der
Herrschaft Ottweiler. Mit der Besitzübernahme durch die Stumms, die die ersten
privaten Besitzer des Eisenwerkes wurden, war verbunden, daß in Zukunft für Holz
aus den ehemals landesherrlichen Waldungen vom Werk eine Abgabe zu entrichten
16 Arnold Scholl, Die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kreise
Ottweiler, Diss. Frankfurt 1932, S. 84.
17 Krajewski, Von Wald und Weide (Anm. 13), S. 57ff.
18 Abgedruckt in: Adressbuch von Neunkirchen von 1888, Neunkirchen 1888, S. 32-34.
19 N. Ph. Rauguth, Das Eisenwerk, in: Stadtbuch (Anm. 1), S. 267-304, S. 275.
20 Bernhard Krajewski, 700 Jahre Neunkirchen, Neunkirchen 1981, S. 33.
21 Rauguth (Anm. 19), S. 274.
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