Full text: Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum

gehörte. Zur Bürgermeisterei Neunkirchen zählten die Gemeinden Neunkirchen, 
Niederneunkirchen, Spiesen, Wellesweiler, Kohlhof sowie der Forbacher Hof.7 
Seine Lage im Talkessel der Blies an der Einmündung des Sinnerbachs machte Neun¬ 
kirchen zu einem Verkehrsknotenpunkt. Während der ersten Hälfte des 19. Jahrhun¬ 
derts führte die Staatsstraße Saarbrücken - Bingen durch Neunkirchen, gleichzeitig 
war auch die Straße nach Homburg in Richtung Zweibrücken eine wichtige Verkehrs¬ 
verbindung (Abb. 1). Der bauliche Zustand dieser Straßen war allerdings sehr 
schlecht: Bürgermeister Couturier mußte 1816 mehrfach vom Landrat ermahnt 
werden, die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung der schlechten Straßen und 
Wege in Neunkirchen endlich durchführen zu lassen.8 Diese verkehrsgeographische 
Lage brachte Neunkirchen in Berührung mit sämtlichen Truppenbewegungen, die aus 
Frankreich Richtung Mittelrhein, wie auch umgekehrt mit sämtlichen Bewegungen 
preußischer Truppen, die in Richtung Frankreich vorgenommen wurden. Die daraus 
resultierenden Einflüsse auf die Bevölkerung (Einschränkung des Nahrungsspielrau¬ 
mes, ansteckende Krankheiten oder Anstieg der nichtehelichen Geburten) zeigen sich 
im zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts teilweise auch in Neunkirchen.9 Dies 
belegen einerseits die Eintragungen des evangelischen Pfarrers von Neunkirchen in 
den Jahren 1813 und 1814 sowie die Entwicklungen der Todeszahlen in Neunkirchen, 
deren rapides Ansteigen in den Zeiten der Truppendurchzüge, insbesondere in den 
Jahren 1813ff., eine Korrelation von Verkehrslage und demographischer Entwicklung 
deutlich werden lassen. 
Die politisch-verwaltungsmäßige Entwicklung Neunkirchens war in der ersten Hälfte 
des 19. Jahrhunderts von den Entscheidungen bestimmt, die unter der Herrschaft der 
französischen Republik gefällt worden waren. Bezüglich der Gemeindeverfassung 
wurde von Preußen die unter französischer Herrschaft eingeführte Munizipalver¬ 
fassung auf dem linken Rheinufer übernommen und erst im Rahmen der Gemeinde¬ 
ordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 geändert.10 
Durch die französische Regierung war die kommunale Verwaltung in den erworbenen 
Gebieten neu geordnet worden. Zunächst wurde der rechtliche Unterschied zwischen 
Stadt und Land aufgehoben und damit die Bevorzugung der Stadtbewohner been¬ 
det.11 Der Maire, später Bürgermeister, wurde vom Präfekten ernannt, der ihn 
jederzeit abberufen konnte. 
7 Georg Barsch, Beschreibung des Regierungs-Bezirks Trier, 2 Bde, Trier 1846/49; Bd. 2, S. 
53f. 
8 StA Neunkirchen, AI-334, Bll. 1-3, Neunkirchen künftig NK; vgl. auch Gert Fischer, 
Wirtschaftliche Strukturen am Vorabend der Industrialisierung: der Regierungsbezirk Trier, 
Köln/Wien 1990, S. 49. 
9 Bernhard Krajewski, Aus bewegten Zeiten - Von Krieg und Kriegsnot, in: Stadtbuch (Anm. 
3), S. 105-147, S. 113ff. 
10 Fünfviertel Jahrhunderte (Anm. 5), S. 155. 
11 Theodor Ilgen, Organisation der staatlichen Verwaltung und Selbstverwaltung, in: Die 
Rheinprovinz 1815-1915, 2 Bde, hrsg. von Joseph Hansen, Bonn 1917, Bd. 1, S. 87-148, S. 90. 
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