Stefan Fisch
Planung als Eigentumsbeschränkung in der Obrigkeitsstadt
Bemerkungen zur Straßburger Stadtentwicklung 1871-1918
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verstärkte sich im Laufe des besonders in
Deutschland, weniger in Frankreich beschleunigten Urbanisierungsprozesses das
Wachstum der Städte, der großen vor allem. Als immer mehr Neubaugebiete ent¬
standen, suchten die städtischen Verwaltungen nach Mitteln und Instrumenten zur
Durchsetzung ihrer Vorstellungen von einer geordneten Entwicklung; und auch diese
Vorstellungen selbst wandelten sich mit der Zeit. Zunächst ging es besonders um die
Kostenverteilung bei der Erfüllung gemeinsam zu tragender Aufgaben, wozu klassi¬
sche wie der Straßenbau und neue wie die Anlage von Kanalisation und Wasserlei¬
tung zählten. Um die Jahrhundertwende verschärfte sich mit Wohnungselend und
Bodenspekulation der Blick auf die sozialen Probleme gerade der Großstädte, und
städtische Planung stellte sich neuartige, stärker sozialpolitische Ziele, wie kommunale
Bodenpolitik und vorbeugende öffentliche Hygiene. Diese Vorgänge sollen hier - mit
vergleichenden Seitenblicken - am Beispiel der Straßburger Stadtplanung der Reichs¬
landzeit (1870/71 -1918) untersucht werden, wobei das Spannungsfeld von gewohnten
französischen und neuartigen deutschen Rechtskonzeptionen und Verwaltungs-"Men-
talitäten" eine besondere Rolle spielt.
Neuartige Instrumente zur Durchsetzung städtischer Planungsvorstellungen im
Konflikt mit Eigentümer-Interessen seit der Ära Otto Back
Die Instrumente der Baufluchtlinie (alignement) und des Anliegerbeitrags (taxe de
riverain) bei der Stadterweiterung im alten Festungsrayon seit 1875
Der Rauch der Brände in der Straßburger Altstadt nach der deutschen Beschießung
1870 war kaum verzogen, da sprach Generalfeldmarschall Moltke schon davon, daß
man den "steinernen Panzer" der französischen Befestigungen rund um die Stadt
"aufbrechen" müsse. Moltke wollte eine neue, jetzt nach Westen gewendete Festung
bauen lassen. Sie sollte finanziert werden durch den Verkauf des nicht mehr benötig¬
ten alten Festungsgeländes an die Stadt. Die Stadt wiederum sollte den von ihr zu
entrichtenden Kaufpreis durch den Weiterverkauf der Terrains als Bauland an Private
decken; letzten Endes sollten damit die Grundstückskäufer das ganze Entfestigungs¬
und Befestigungs-Unternehmen finanzieren.1 So kam der größere Teil des alten
inneren Festungsrayons, der seit Kriegsende dem Deutschen Reich gehörte, durch
Ankauf en bloc am 2. Dez. 1875 gegen 15,5 Millionen Mark in den Besitz der Stadt
1 François Igersheim, Strasbourg capitale du Reichsland. Le gouvernement de la Cité et la
politique municipale, in: Histoire de Strasbourg des origines à nos jours, Bd. 4, hrsg. von
Georges Livet u. Francis Rapp, Strasbourg 1982, S. 195-266, hier S. 211-217.
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