nette Lorang für Esch-sur-Alzette zeigen. Der Grenzraum wurde hier zur Kontaktzo¬
ne nationaler Entwicklungen, nicht zuletzt gestützt durch die grenzüberschreitende
Kooperation und Kommunikation der zuständigen Verwaltungen und die Initiative
einzelner Bürgermeister. Spuren der Herausbildung kommunaler Bürokratien im
Reichsland lassen sich über Jahrzehnte weiterverfolgen - bis hin zu Frankfurts Nach¬
kriegsbürgermeister Blaum, der seine frühe Ausbildung in Straßburg erhalten hatte.
Die Abstufung von Bauformen in Zonenbauordnungen setzte sich in Frankreich von
Metz und Straßburg ausgehend durch.17 Besonders wichtig, auch in langfristiger Per¬
spektive, wurden die Vermittlungsformen im Bereich des Rechts (Stefan Fisch), in
dem vieles als "droit local" weit über das Ende der deutschen Herrschaft hinaus Be¬
stand behielt.18
Parallel zu der regionalen Ebene sind ähnliche Interferenzvorgänge zugleich auf inter¬
nationaler Ebene in der mehr konzeptionsbezogenen urbanistischen Diskussion der
Fachleute zu verfolgen; sie verstärkten sich besonders seit den großen Städtebauaus¬
stellungen der Jahre vor dem I. Weltkrieg und im Rahmen der Tagungen des Vereins
für Socialpolitik.19 Expertendiskussion und praktischer Städtebau ergänzten sich in
ihren Wirkungen. Die in diesem Band vielfach dokumentierte Tätigkeit des Kölner
Stadtplaners Joseph Stübben in Städten des Grenzraumes ist ein Beispiel dafür. Ein
weiteres Beispiel ist die Gartenstadtbewegung, die, aus England kommend, zunächst
durch preußische und sächsische Vermittlung (Dresden) auf das Elsaß und von hier
aus auf das innere Frankreich Übergriff, wie Stéphane Jonas zeigen kann. Schließlich
fragen Jean-Louis Cohen und Hartmut Frank in diesem Band nach Ansätzen für die
Ausbildung einer europäischen Architektur.
Die Vermittlungsfunktion des Grenzraumes traf auf vielfältige Gegenkräfte. Abgren¬
zend wirkte er insbesondere durch die Einflüsse des Militärs, welches die Stadtpla¬
nung in weiten Zonen beiderseits der Grenze weitgehend beherrschte und der Haupt¬
gegner der Stadtverwaltungen bei ihren Versuchen einer Ausweitung kommunaler
Steuerungskompetenzen war. François Reitel hat dies für die französischen Grenz-
raum-Kontrollzonen, die bis Paris reichten, vielfach gezeigt.20 Doch gerade die spe¬
zifische Problemlage im Grenzraum konnte auch Ansätze für eine Überwindung der
nationalpolitischen Gegensätze bieten, und das z.B. in der Stadtentwicklung. So wur¬
17 Wittenbrock, Bauordnungen (Anm. 7).
18 Siehe hierzu auch Stefan Fisch, Zur Handhabung des Bau- und Bodenrechts in Straßburg
nach den politischen Umbrüchen von 1870 und 1918, in: Jahrbuch für europäische Ver¬
waltungsgeschichte 2 (1990), S. 77-101.
19 Im Überblick über diesen gleichfalls erst in Ansätzen erforschten Bereich siehe für das 20.
Jahrhundert Jean-Louis Cohen, Architektur, in: Jacques Leenhardt u. Robert Picht (Hrsg.),
Esprit - Geist. 100 Schlüsselbegriffe für Deutsche und Franzosen, München 1989, S. 440-446.
20 Vgl. u.a. François Reitel, Le développement des villes lorraines aux XIXe et XXe siècles,
in: Urbanisme et architecture (Anm. 10), S. 17-38; ders., Das Militär und sein Einfluß auf die
Raumordnung in den französischen Grenzregionen, in: Brücher u. Franke (Anm. 6), S. 29-40;
sein Vortrag in Orscholz stand leider, ebenso wie der typologisch angelegte Beitrag des
Geographen Lutz Zaumseil (Humboldt-Universität Berlin), für diese Publikation nicht zur
Verfügung.
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