Teil des Bistums entwickelt. Hauptzentren der Diözesanorganisation auf dem flachen
Land seien jedoch immer noch die alten Abteien, wie Hornbach und St. Avold, gewe¬
sen. Erst seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts sei man endlich zur seitdem
ungebrochen bestehenden Benennung nach den Hauptorten Metz, Vic, Marsal und
Saarburg übergegangen, nach Orten also, die zugleich - Metz ausgenommen - auch
wichtige Stützpunkte der weltlichen Macht des Bischofs geworden waren. Herrmann
kritisierte allerdings an der Arbeit von Ledere, daß Vergleiche im größeren Rahmen
unterblieben waren und er für die Abgrenzung der Archidiakonate zu sehr mit Ein¬
flüssen der weltlichen Landesgliederung rechnete, obgleich über diese ihrerseits nicht
allzu viel bekannt ist. Allerdings war in der kirchenrechtlichen Literatur um 1900 all¬
gemein ein enger Zusammenhang zwischen Grafschafts- und Gaugrenzen einerseits,
sowie kirchlichen Grenzen andererseits vorausgesetzt worden. Georg Wolfram hatte
diesen Grundsatz 1927 auch auf die Metzer Diözese angewendet, hinsichtlich der
Archidiakonatsgrenzen aber zugleich die Einwirkung von Sprachgrenzen zwischen
Romanen, Franken und Alamannen, die seiner Auffassung nach in der Völkerwan¬
derungszeit entstanden waren, in Anschlag gebracht. Die Interpretation Leclercs
stand also durchaus ganz in der Metzer kirchenhistorischen Lehrmeinung unseres
Jahrhunderts3.
Im Grunde würde sich ein solcher Entwicklungsgang, wie der von Ledere dargestell¬
te, gewiß auch ohne Schwierigkeiten in die heute allgemein akzeptierten Anschau¬
ungen über die Entstehung von Archidiakonaten einordnen lassen. Man leitet den
Archidiakon gewöhnlich vom Bischofsdiakon, dem persönlichen Gehilfen des
Bischofs, her. Nachdem dieser Vertreter des Bischofs in der Verwaltung und
Gerichtsbarkeit und damit auch Vorgesetzter des niederen Klerus geworden sei, habe
er den herausgehobenen Titel Archidiakon erhalten. Er sei grundsätzlich Repräsen¬
tant des Bischofs in der ganzen Diözese gewesen, habe auch im 9. Jahrhundert, als
zum ersten Mal in verschiedenen Diözesen mehrere Archidiakone zugleich auftraten,
noch keinen festen Amtssprengel gehabt. Die Einrichtung von solchen Bezirken bil¬
dete sich dann seit dem 10. Jahrhundert heraus. Aber auch auf dieser Stufe seien die
Archidiakone immer noch Mandatare ihres Bischofs geblieben, konnten nicht selb¬
ständig tätig werden und sogar, was ein ganz wesentliches Moment ist, keine eigenen
Urkunden ausstellen. Bis zu diesem Punkt spricht man gewöhnlich von „Archidiako-
nen erster Ordnung“. Sobald die Archidiakone aber urkunden und selbständig ihre
Archidiakonatssynoden, den Send, abhalten, ist die Phase der „Archidiakone zweiter
Ordnung“ erreicht, die etwa in der Mainzer Erzdiözese im späten 11. Jahrhundert
3 Julien Ledere, Origine des archidiaconés messins, in: Annuaire de la société d’histoire et
d’archéologie de la Lorraine 59 (1959) S.27-36, Hans-Walter Herrmann, Zum Stande der
Erforschung der früh- und hochmittelalterlichen Geschichte des Bistums Metz, in: Rhein.
Vierteljahrsbl. 28 (1963) S.159f., Georg Wolfram, Zur Geschichte der Einführung des Chri¬
stentums und der Bildung der Archidiakonate in Lothringen, in: Historische Aufsätze, Aloys
Schulte zum 70. Geburtstag gewidmet von Freunden und Schülern. Düsseldorf 1927 S.18-29,
besonders S.24-26.
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