durch zwei Großpfarreien, die zudem kaum früh entstanden sein dürften. Ganz im
Süden liegt die Pfarrei Schorbach: aus ihr ist die komplexe und aufschlußreiche
Weiheinschrift der Kirche anläßlich der Vollendung des erhaltenen Steinbaus von
1143 überliefert: sie dürfte aber schon - wie die Analyse zeigt - für einen anzuneh¬
menden Vorgängerbau gegolten haben149. Die Kirche war nämlich der Gottesmutter,
dem hl. Kreuz, Remigius (dem späteren Hauptpatron), den Märtyrern Laurentius,
Leodegar und Vincentius, den Bischöfen Herard, Gerhard und Hildulf sowie dem
Papst Leo VIII. geweiht. Die lothringischen Bezüge sind mit den heiligen Bischöfen
von Toul und des lothringischen Herzogsklosters Moyenmoutiers, der auch im Her¬
zogskloster Bouzonville/Busendorf aufscheinenden Kreuzverehrung sowie dem an
die durch Wipo bezeugte Rückführung des Geschlechts auf die reges Trojanorum, die
nach alter fränkischer Sage sub beato Remigio confessore das Christentum annahmen,
anknüpfende Remigiuspatrozinium unverkennbar150. Am aussagekräftigsten für die
Chronologie ist jedoch das seltene Patrozinium des 963-965 regierenden Papstes Leo
VIII. Er besaß nur in der Zeit des Investiturstreits unter Heinrich IV. (1056-1106)
eine größere Bedeutung, als man sogar auf seinen Namen und seine Autorität fälsch¬
te151. Man wird also die Schorbacher Kirche und die Organisation der Großpfarrei in
die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts setzen dürfen152, wie ja auch die Herzogsurkunden
149 Vgl. Abel, Inscriptions de l’église de Schorbach et de Rodemack, in: Bull, de la Soc.
d’Archéologie et d'Histoire de la Moselle 2 (1859), S. 164-166.
150 Wipo, Gesta Chuonradi c. 2, MG SS XI 258. Für die zeitgenössische Kreuzverehrung ist
auch die Sequenzendichtung Gottschalks von Limburg (+ 1098) zu vergleichen, die er
vorwiegend der Gottesmutter und dem signum salutis, Patrozinien des salischen Hausklosters
Limburg, widmet.
151 Vgl. G. Schwaiger, in: LThK2 VI (1961), Sp. 949 (Lit.).
152 Die Pfarrkirche (Bau des 12. Jhs.) war Zentrum einer außerordentlich ausgedehnten paro-
chia, die noch im 19, Jh. u.a. Hanwiller, Lengelsheim, Bitsch-Kalhausen, Mouterhausen,
Eguelshardt und Haspelscheidt umfaßte. Es muß überlegt werden, ob nicht ursprünglich
auch der Waldbezirk, in dem die Abtei Stürzelbronn gegründet wurde, mit dem Hof +Fauen
dazugehörte. Vgl. Reichsland (wie Anm. 146), Sp. 1014; Dorvaux (wie Anm. 2), S. 655f.
Die frühen Rechtsverhältnisse an der Pfarrkirche sind kompliziert, aber aufschlußreich: Das
Patronatsrecht der Pfarrkirche kam 1200 durch Graf Eberhard von Eberstein an Stürzel¬
bronn, der es iure fundatorum, also als Erbe der Eigenkirchenherren und Gründer, besaß.
Die Zehnten gingen über seine Erbtochter Agnes an die Grafen von Zweibrücken, die sie
später ebenfalls der Zisterzienserabtei überließen. Anteil am Pfarrsatz besaß aber auch bis
1313 das 1243 von einer Gräfin aus dem Hause Blieskastel gegründete Kloster Gräfinthal,
ebenso die verwandten Herren von Kirkel. Diese Besitzverhäftnisse hat bereits C. Pöhl-
mann dahingehend gedeutet, daß die Ebersteiner Rechte aus einer Heiratsverbindung mit
einem Zweig der Folmare (evtl, dem Hause Saarwerden?) stammen. Man muß den Schorba¬
cher Verhältnissen aber auch die bereits 1155 aufscheinenden Besitzverhältnisse in +Rans-
brunn (nö. Eppenbrunn, LK Pirmasens! und in dem (etymologisch auf romanisch fagus
„Buche" zurückgehenden) Hof +Fauen (nö. Ludwigswinkel, ebd!) vergleichen: Dort besitzt
eine Hälfte Herzog Matthäus von Lothringen, ein Viertel jeweils Graf Folmar I. von Blies¬
kastel und Graf Tneoderich von Huneburg, Stammvater der Grafen von Homburg. Auch in
der Klostermark, ja in der gesamten Walamark von Salzbrucken (Salzwoog) bei Pirmasens
bis zum Breitenstein (Zwölfapostelstein) herrschten dieselben Besitzverhältnisse. Die Kaste-
ler, Kirkeler, Huneburger und Ebersteiner Rechte haben gewiß einen gemeinsamen
Ursprung, der sich beim gemeinsamen Stammvater, dem Bliesgaugrafen Gottfried I. von
Blieskastel und Kirkel (um 1098 bis vor 1118) festmachen läßt. Angesichts des sonstigen Alt¬
besitzes des lothringischen Herzoghauses, der Matfridinger, in der Umgegend, der minde¬
stens bis ins frühere 11. Jh. zurückreicht, hat M. Parisse wohl zu Recht auf eine Heirat des
Bliesgaugrafen mit einer Tochter Herzog Simons (Sigimunds) I. geschlossen, welche den Fol-
maren das Waldland zubrachte. Vgl. Kaiser (wie Anm. 5), S. 52f.; C. Pöhlmann, Zur
Frühgeschichte der Grafen von Eberstein, in:ZGO, NF 46 (1933), S. 269f.; Ders. (wie Anm.
1), Bd. 2, S. 21; Pöhlmann/Doll (wie Anm. 83), Nr. 190. 191. 366. 424; Lehmann (wie
Anm. 147), S. 196f.; Remling (wie Anm. 75), Bd. 1, Nr. 93. 115; Parisse (wie Anm. 106),
S. 187f. 853.
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