Unmittelbar nördlich jenes Einflußbezirkes, den zunächst Hornbach und später die
Grafen von Zweibrücken dominierten, wird im Hochmittelalter ein Einflußbereich
sichtbar, in dem vorwiegend die Grafen von Homburg Herrschaftsaufbau betrieben,
der aber auch von Rechten der Grafen von Saarwerden - man denke an deren Grün¬
dung des Zisterzienserklosters Werschweiler der Grafen von Blieskastel und der
Herren von Kirkel durchsetzt ist105. Wie H.-W. Herrmann und M. Parisse gezeigt
haben106, sind alle diese Geschlechter auf eine lothringische Hochadelsfamilie des
10./11. Jahrhunderts, welche häufig die Grafschaften im Blies- und Saargau und den
comitatus von Metz innehatten, zurückzuführen, die man nach einem häufig auftre¬
tenden Namen die Folmare nennen mag107.
Dieser Familie, spätestens dem gemeinsamen Ahnherrn Gottfried III. von Blieskastel
(1075-1098), gehörte auch der später aufgeteilte Bezirk des Vierherrenwaldes, in dem
etwa Kirkel und Homburg lagen, und der nach hochmittelalterlichen Quellen
Reichslehen war108. Nach Besitzlage und Rechtsqualität ließe er sich auf eine der im
10. und 11. Jahrhundert mehrfach aus dem Waldland des Vosagus herausgeschnitte¬
nen forestes zurückführen, nach Lage der Dinge wohl auf den Bezirk und die Perti¬
nenzen des ehemaligen, im 9. Jahrhundert genannten Königshofes Waldmohr109. Den
Erwerb dieser forestis wird man nicht zu früh ansetzen dürfen, denn gerade im
Bereich der Pfarreistruktur deutet manches, vor allem die Patrozinien St. Martin in
10? Herrmann (wie Anm. 86), S. 29ff.
106 Herrmann (wie Anm. 45), Bd. 1, S. 40ff. und Beilage 1; Ders., in: Geschichtliche Landes¬
kunde des Saarlandes, hg. v. H.W. Herrmann/K. Hoppstädter, Bd. 2, Saarbrücken
1977, S. 244ff. 266ff.; Ders. (wie Anm. 86), S. 27ff.; M. Parisse, La noblesse lorraine, 1976,
S. 182ff.; W. Haubrichs, Gelenkte Siedlung des frühen Mittelalters im Seillegau. Zwei
Urkunden des Metzer Klosters St. Arnulf und die lothringische Toponymie, in: ZGesch-
Saarg. 30 (1982), S. 13f. Anm. 31 (Lit.).
107 Hornbacher Beziehungen der Familie scheinen in der Tatsache auf, daß die Schenkung
König Arnulfs vor 888 an den nobilis vir Folcuin, der zur Familie gehörte, in den Orten St.
Ingbert, Altheim, Medelsheim, Felsalben und im Rosselgau (?), später an Hornbach gelangte
(MG DD Arnulf Nr. 33).
"* Herrmann (wie Anm. 86), S. 31ff.
109 Vgl. o. S. 45. Zur Bewertung wäre auch der den ,Vierherrenwald’ tangierende bzw. in ihn
hineinreichende Besitz der Metzer Kirche (und evtl, der Zweibrücker Grafen) mitzuberück¬
sichtigen. Jedoch zeichnet sich eine von Herrmann (wie Anm. 86), S. 37f. bereits deutlich
gesehene, für das 11. Jahrhundert noch einheitliche und letzten Endes auf karolingisches
Königsgut zurückgehende, dann an die Folmare gelangte Besitzstruktur im Raum zwischen
Kirkel und Bruchmühlbach, Waldmohr und Ernstweiler ab, zu der auch Rechte an den Pfarr¬
kirchen von Kirkel-Volkerskirchen (Anm. 115), Waldmohr (Anm. 112), Niederbexbach, Bee¬
den (Anm. 111), Reiskirchen (Anm. 116), Ingweiler und Ernstweiler (Anm. 113) gehörten.
Vgl. Haubrichs (wie Anm. 52), S. 41 f. 49ff.
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