Monate später konnten die Auseinandersetzungen weitgehend beigelegt werden.
Nach 1763 bis weit ins 19. Jahrhundert waren noch Streitigkeiten zwischen den bei¬
den Konfessionen festzustellen, ohne daß diesen Differenzen allzu große Bedeutung
von staatlichen wie kirchlichen Behörden beigemessen worden wäre1”.
Mag man in diesen Vorgängen konfessionelle Engstirnigkeit oder eine gewisse orts¬
nachbarliche Rivalität sehen - es bleibt festzustellen, daß diese Streitigkeiten bedau¬
erlicherweise einen konfessioneilen Graben hinterlassen haben. Dies ist auch für die
heftigen Auseinandersetzungen festzustellen, die sich in Brenschelbach im November
1737 und in den folgenden Jahren abspielten1'4. Den Katholiken von Brenschelbach
war die Abhaltung von Sonntagsgottesdiensten nicht gestattet, wohl aber die der
Kasualien (Spendung der Taufe, des Ehesakraments und die Begräbnisfeierlichkei¬
ten) und der damit verbundenen Messen. Die Spendung der Taufe und des Ehesakra¬
ments in der Kirche von Brenschelbach brachte keine Probleme mit sich. Bei Trauer¬
fällen war dies anders: Zur Beerdigung selbst gehörten nämlich auch Seelenämter am
Begräbnistag, am siebten und dreißigsten Tag nach dem Sterbetag sowie an den Jahr¬
gedächtnistagen. So mußten immer wieder Gottesdienste in der reformierten Kirche
gehalten werden. Als am 3. November 1737, einem Sonntag, der reformierte Kirchen¬
vorsteher den Kirchenschlüssel nicht herausgab, drangen die zum Gottesdienst
gekommenen Katholiken gewaltsam in die Kirche ein*5. Aufgrund eines Reskripts des
Oberamts Zweibrücken vom 20. Februar 1738 wurden die Beteiligten zu vierzehntä¬
giger Eintürmung bei Wasser und Brot... nebst Zahlung der Unkosten verurteilt, Pfar¬
rer und Gläubige ermahnt, sich auf die Kasualien zu beschränken, sich aller Gewalt
und Drohungen zu enthalten und friedsam untereinander zu lebenDer Friede zwi¬
schen den beiden streitenden Parteien war freilich nur äußerlich „verordnet“. Es
bedurfte lediglich eines geringen Anlasses, um einen erneuten Konflikt hervorzuru¬
fen. Dies geschah bereits zwei Jahre später, als die Reformierten in der Kirche
Umbauten Vornahmen, ohne die Katholiken zuvor davon zu informieren1'7.
An den Beispielen Großsteinhausen und Brenschelbach wird im Verlauf der Ausein¬
andersetzungen eine zunehmende Radikalität zwischen den beiden Konfessionen
zwar erkennbar, doch sind im ganzen gesehen die Streitigkeiten verhältnismäßig
„friedlich“ zu Ende gegangen, gemessen an dem Vorfall, der in Keffenach im pfalz-
zweibrückischen Amt Katharinenburg am Neujahrstag 1702 geschah48. Der dortige
katholische Pfarrer Jean Georges Manigart wollte sich mit der Anwesenheit des
lutherischen Pfarrers Beuerle nicht abfinden und versuchte mit allen Mitteln dessen
Gottesdienst zu behindern. Mit einem Gewehr mit aufgepflanztem Bajonett verwehr-
93 Freiler (wie Anm. 86) S, 52.
94 Zum folgenden Kurt Schöndorf, Konfessionsstreitigkeiten in Brenschelbach im 18. Jahr¬
hundert, in: Saarpfalz. Blätter für Geschichte und Volkskunde 15 (1987/4) S. 44 - 57.
95 EbendaS. 56.
96 KSchA Zweibrücken VI, Nr. 146.
97 Schöndorf (wie Anm. 94) S. 49.
98 Ludwig Hausser, Geschichte der Rheinischen Pfalz nach ihren politischen, kirchlichen und
literarischen Verhältnissen; Nachdruck 21856, Pirmasens 1970, Bd. 2 S. 820f; Känzinger
(wie Anm. 24) S. 582.
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