Full text: Die alte Diözese Metz

Der Religionsfrieden von 1555 beendete endgültig die bischöfliche Jurisdiktion in 
den protestantischen Territorien. Damit scheiden die Pfalz-Zweibrückischen Gebiete 
auch aus der Diözese Metz aus. Im Lande selbst wird das der Auftakt zur Säkularisie¬ 
rung der Klöster und Stifte in den folgenden Jahren. Jedoch bleibt deren Besitz nach 
württembergischen Vorbild ein landeskirchliches Sondervermögen, verwaltet durch 
die Kirchen- und Klosterschaffneien. Aus diesem Ursprung resultieren, wie bereits 
bemerkt, die meisten Kirchenstellen landesherrlichen Patronats. Zentrale Kirchen¬ 
behörden hat die Landeskirche erst nach dem Dreißigjährigen Kriege erhalten. 
206
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.