Full text : Die alte Diözese Metz

graf  Ruprecht  mit  dem  Johanniterorden,  wie  bereits  oben  erwähnt,  die  abschließende
Regelung  wegen  der  Kommende  in  Meisenheim.  Und  zum  Jahresende  1535  nahm
der  Pfalzgraf  anstelle  des  Propstes  von  Remigiusberg  eine  evangelische  Besetzung
der  Pfarrstelle  von  Kusel  vor0’.
Zum  Jahreswechsel  1535/36  stand  Zweibrücken  vor  der  Frage  des  Beitritts  zum
Schmalkaldischen  Bunde.  Pfalzgraf  Ruprecht  ist  der  Einladung  zum  Beitritt  schlußendlich
  nicht  gefolgt63 64.  Hingegen  sind  Schwebel  und  seine  Zweibrücker  Kollegen
informiert  über  die  Verhandlungen  der  Straßburger  mit  Wittenberg  über  den  Ausgleich
  in  der  Abendmahlslehre65.  Die  Wittenberger  Konkordie  zwischen  Butzer  und
Luther  vom  26.  Mai  1536  haben  die  Zweibrücker  am  14.  September  desselben  Jahres
auf  einem  Pastoren-Konvent  für  sich  ratifiziert.  Schwebel  regt  brieflich  dasselbe  bei
seinen  Kollegen  im  Amt  Neukastel-Kleeburg  an,  sein  Kollege  Glaser  in
Meisenheim66.  Damit  zeichnet  sich  deutlich  eine  theologische  Lehrübereinkunft  der
gesamten  Pfarrerschaft  des  Landes  ab.  Nur  geht  hierzu  die  Initiative  von  den  Zweibrücker
  Pfarrern  aus,  nicht  von  der  Regierung.
Im  Jahr  1538  ereignet  sich  sogar  ein  Dualismus  von  einer  unabhängigen  kirchlichen
Initiative  einerseits  und  einem  obrigkeitlichen  Akt  andererseits.  Im  Frühjahr  1538
hatten  sich  einige  evangelisch  gesinnte  Pfarrer  im  weiteren  Bereich  von  Bergzabern
und  Landau  getroffen  und  die  Bildung  eines  Pastorenkonvents  nach  Straßburger  und
hessischem  Vorbild  erwogen.  Der  erste  Konvent  ist  am  29.  Juli  1538  in  Bergzabern
zusammengetreten.  Den  Vorsitz  übertrug  man  dem  Pfarrer  von  Landau  Johannes
Bader67.  Sogar  katholische  Nachbarpfarrer  beabsichtigten  teilzunehmen.  Es  hat  den
Anschein,  als  ob  hier  über  die  Territorialgrenzen  hinweg  eine  evangelische  Neuauflage
  des  alten  Landkapitels  Weißenburg  beabsichtigt  war.  In  Verbindung  mit  den
Straßburger  Theologen  erwog  man  halbjährliche  Tagungen  mit  gemeinsamem  Bibelstudium
  und  dienstlichem  Austausch.  Eine  Fortführung  dieses  Plans  ist  von  Zweibrücken
  aus  durch  Johannes  Schwebei  direkt  unterbunden  worden68.
Die  Linie  der  Regierung  in  Zweibrücken  war  die  obrigkeitliche  Kirchenvisitation.
Eine  solche  ist  ebenfalls  im  Juli  1538  im  Amt  Lichtenberg  durchgeführt  worden,  mit
insgesamt  14  Pfarreien.  Mit  Ausnahme  einer  einzigen  sind  sie  alle  evangelisch
bedient,  haben  sie  die  deutsche  Messe  mit  Kommunion  unter  beiderlei  Gestalt.  Man
befolgt  im  Gottesdienst  die  zweibrückische  Praxis  oder  benutzt  die  Straßburger  oder
Nürnberger  Kirchenordnung.  Dem  einzigen  noch  katholisch  amtierenden  Pfarrer
wird,  weil  seine  Gemeinde  die  evangelische  Ordnung  wünscht,  die  Alternative  ge¬63

  Lehmann  (wie  Anm.29),  S.  301-302.  Zu  den  Verhältnissen  in  Kusel  Fabricius  (wie
Anm.  4),  S.  360.
64  Johannes  Sleidanus,  Commentarii  de  Statu  religionis,  Straßburg  1555,  Buch  IX,  S.  265-266.
  -  Veit  Ludwig  von  Seckendorf,  Commentarius  de  Lutheranismo,  Frankfurt/Leipzig
1692,  Buch  III  §  50  Add.  Illa,  S.  142.  -  Fritz  Jung  (wie  Anm.  21),  S.  133.
65  Köhler  (wie  Anm.  45),  Bd.  2,  S.  432.
66  Fritz  Jung  (wie  Anm.  21),  S.  133-135.
67  B  i  u  n  d  o  (wie  Anm.  22),  S.  14,  Nr.  152.
66  Ge  Iber  t  (wie  Anm.  27),  S.  224-229.

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