und 818/19 stellten der rein benediktinischen consuetudo, die sie für alle monasti-
schen Gemeinschaften zwingend vorschrieben, eine Lebensordnung gegenüber, auf
die sich alle verpflichteten, qui in canonica professione militant. Auf Jahrhunderte
überließ dadurch der monastische Ordo Mission und Seelsorge den clerici canonici
unter der Führung der Diözesanhierarchie18. In Metz traf diese Entwicklung auf die
Tradition der von Erzbischof Chrodegang19 ausgearbeiteten Regeln für den Kathe-
dralklerus, die von seinem Nachfolger Angilram in Details ergänzt worden waren20.
Mit der an den Tod Erzbischofs Angilrams anschließenden, rund zwanzigjährigen
Sedisvakanz in Metz mag Zusammenhängen, daß bei den Aachener Reformbeschlüs¬
sen keine Metzer Mitwirkung zu erkennen ist.
Moraw hat auf die Schwierigkeiten der Erfassung der Gründungsumstände eines Stif¬
tes hingewiesen, zumal meist erst seit dem 13. Jh. die Überlieferung stärker einsetzt,
und auch darauf, daß infolge der engen Zusammenhänge zwischen Stiftsverfassung
und Stiftsüberlieferung die Quellen erst seit dem 13. Jh. reichlicher fließen. Der
Gründungsvorgang eines Stiftes erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeit¬
raum, wie dies auch Fälle aus der Metzer Diözese zu veranschaulichen vermögen. Für
die Zeit vor 816 spricht Moraw nicht von gegründeten, sondern von gewachsenen
Klerikergemeinschaften21. Eine ihrer Wurzeln sind Gruppenbildungen an Märtyrer¬
gedenkstätten und an Ruhestätten anderer Heiligen, zu denen in den gallischen und
rheinischen Bischofsstädten meist die ersten Bischöfe zählten. Metz besaß wie jedes
Bistum spätantiken oder frühmerowingischen Ursprungs Cömiterialbasiliken, die
über den Gräbern der frühen Bischöfe entstanden waren, vor allem bei den frühen
Kirchen St. Felix, dessen Patrozinium später durch das des ersten Metzer Bischofs
Clemens verdrängt wurde, und St. Aposteln, das das Patrozinium des bekannten
Metzer Bischofs Arnulf annahm22 *. Von der bei St. Arnulf lebenden Klerikergemein¬
schaft (clerici) wird berichtet, daß Erzbischof Drogo (t 855) sich erfolglos bemüht
habe, sie durch Mönche zu ersetzen21. Es ergibt sich im Gegensatz zu Trier der Fall,
daß alle alten Cömiterialbasiliken bei der Bischofsstadt mindestens seit der Mitte des
9. Jhs. in Benediktinerabteien umgewandelt sind und daß damals in Metz außer dem
Domkapitel keine andere in die Zeit vor 816 zurückreichende Kanonikergemein¬
schaft mehr besteht.
18 Ebenda S. 109 ff.
” vgl. Artikel „Chrodegang“ in Lexikon des Mittelalters Bd. 2, 1983 Sp. 1949 f. mit weiteren
Literaturangaben; Fritz Grimme, Die Kanonikerregel des hl. Chrodegang und ihre Quellen,
in: Jb. d. Gesellsch. f. lothr. Gesch. u. Altertumskde. 27/28, 1915/16 S. 1-44; Gaston Hoc-
quard, La Règle de Saint Chrodegang. Etat de quelques questions, in: Saint Chrodegang.
Communications présentées au colloque tenu à Metz à l’occasion du douzième centenaire de
sa mort, Metz 1967 S. 55-89.
20 Se mm 1er (wie Anm. 17) S. 101.
21 Moraw (wie Anm. 12) S. 14.
22 Nancy Gauthier, Topographie chrétienne des cités de la Gaule des origines au milieu du
VIIIe siècle, I: Province ecclésiastique de Trêves (Belgica Prima), Paris 1986, S. 49 f.
21 vgl. Semmler (wie Anm. 17) S. 89 Anm. 61.
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