Full text: Die alte Diözese Metz

gewesen wären. Die Funktion des Archidiakons war ein Nebenamt der ersten Dig- 
nitäre des Domkapitels. 
Die letzte Ausbildung des Systems brachte erst das 13. Jahrhundert, als den Archidia- 
konaten feste Sitze zugeteilt wurden. Dies geschah im Vergleich zu anderen Diözesen 
im Reich sicherlich recht spät. Das Zeitalter der Versuche einer Seelsorgsorganisati¬ 
on auf der Grundlage von regulierten Chorherrenstiften war damals längst vorbei, es 
hatte in Lothringen nur Institute gezeitigt, die den Frömmigkeits- und Versorgungs¬ 
bedürfnissen des Adels, nicht einer ausgebreiteten Seelsorge dienten*1'. 
8. Zusammenfassung 
Die Entwicklung des Archidiakons und seines Amtes nahm also in Metz einen beson¬ 
deren Verlauf, der sich mit der herkömmlichen Lehre der Kirchenrechtler nicht in 
Einklang bringen läßt. Die erste Periode, in der die Aufgabe des Archidiakons noch 
die alte eines Assistenten des Bischofs war, reichte in Metz bis ins 9. Jahrhundert. 
Hilfe bei der Erfüllung bischöflicher Aufgaben auf dem flachen Land leisteten seit 
Sigibald (um 708 - 741) die Chorbischöfe der Klöster, deren Arbeitsgebiete sich 
jedoch nicht an der Ausdehnung der Diözese, sondern an der Lage der klösterlichen 
Eigenkirchen orientierten. Erst um die Mitte des 9. Jahrhunderts begegnen wir Chor¬ 
bischöfen, die dem Domkapitel und damit stärker dem Ordinarius zugeordnet waren. 
Diese Organisationsform wurde obsolet, als noch vor 888 in der Trierer Kirchenpro¬ 
vinz der Chorepiskopat aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgeschafft wurde. 
Außerdem brachte der Untergang Bischof Walos 882 in der Normannennot einen 
erheblichen Einschnitt, eine Reduktion auch in den oberen Rängen des Metzer Kle¬ 
rus. 
Die von Adalbero I. (929 - 962) geführte Reformbewegung beschränkte sich nicht 
auf das Klosterwesen, sondern resultierte auch in einer Neuorganisation des 
Führungspersonals an der Kathedrale. Seit 942 läßt sich eine Zweiteilung des Archi- 
diakonats beobachten, die offenbar zugleich mit der Abgrenzung von zwei Sprengeln 
einherging. Damit erhielt auch die alte jurisdiktionelle Befugnis des Archidiakons 
(seit Chrodegang das Recht, den Bann zu verhängen), die bislang allein durch den 
Auftrag des Bischofs bestimmt war und von ihm aus gesehen eine Art Aushilfs¬ 
charakter besaß, mit einer geographischen Definition des Aufgabenbereichs ein 
selbständigeres Gewicht. 
Diese Struktur fand Hermann (1073 - 1090) noch bei seinem Pontifikatsantritt vor, 
führte jedoch schon bald eine weitere Auffächerung ein: der Primicerius und der 
89 Vgl. Michel Parisse, Les chanoines réguliers en Lorraine. Fondations, expansion (XP-XIIe 
siècles), in: Annales de l’Est 20 (1968) S. 347-388, Franz-Reiner Erkens, Narratio et exor- 
dium monasterii de Sanctipetrimonte. Über die Anfänge des Kanonikerstiftes St. Pierremont 
in der Diözese Metz, in: Jb. f. westdt. Landesgesch. 12 (1986) S. 41-61. 
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