re,10 wurde der Reichskanzler durch Reichsgesetz vom 28. Mai 187711 ermächtigt,
eine Eisenbahn von Teterchen (zwischen Busendorf und Hargarten im Bezirk Lothrin¬
gen gelegen) nach Hostenbach (im Kreis Saariouis) auf Rechnung des Staates
anzulegen. Es handelte sich dabei um die Weiterführung der von der lothringischen
Eisenbahngeselischaft erbauten und von der Reichsverwaltung betriebenen Bahnlinie
Courcelles-Bolchen-Teterchen. Wohl hatte die Gesellschaft auch für die Teilstrecke
von Teterchen über Hargarten und Differten nach Wadgassen bzw. Bous bereits die
Vorarbeiten ausführen lassen, doch war ihr die Baugenehmigung für diesen Abschnitt
durch das Reich nicht erteilt worden.12 Der Grund dafür lag darin, daß die
Generaldirektion der Reichseisenbahnen die durch die lothringische Eisenbahngesell¬
schaft gestellten Bedingungen nicht akzeptiert hatte. Gefordert worden war bei
Übergang des Betriebes der Strecke in die Verwaltung der Reichseisenbahnen entwe¬
der die Zahlung von 5 % Zinsen durch das Reich für die Herstellungskosten oder die
Zahlung „eines bestimmten Anteils der Bruttoeinnahmen“ aus dem Betrieb auf der
neuerbauten Linie an das lothringische Unternehmen.13
Die ablehnende Haltung der Generaldirektion hatte ihren Grund darin, daß sie die
Bahn zwischen Teterchen und Bous selbst bauen wollte. Zu sehen hat man sie im
Zusammenhang mit den großräumigen Verkehrserschließungen, die die Generaldirek¬
tion in Anbetracht der sich abzeichnenden wirtschaftliche;! Entwicklung im lothrin¬
gisch-saarländischen Raum vorzunehmen beabsichtigte. Außer der Weiterführung der
Linie Courcelles-Bolchen-Teterchen über Hargarten und Differten nach Bous bzw.
Wadgassen ging es ihr darum, im Anschluß an die Saartalbahn Saarbrücken-Trier
bzw. Saarbrücken-Saargemünd, die 1860 resp. 1869 eröffnet worden war,14 sowie die
geplante Fischbachtalbahn, die von Saarbrücken über Wemmetsweiler nach Neunkir¬
chen führen sollte - sie nahm 1879 ihren Betrieb auf —, eine direkte, von der
Bahnstrecke Courcelles-Forbach-Saarbrücken unabhängige Verbindung von Metz
nach Mainz zu schaffen.15 Über die Saartalbahn und die Eifelbahn bzw. die
Moselbahn bewerkstelligte sie außerdem eine von der Bahnstrecke Metz-Diedenhofen
unabhängige Verbindung von Metz nach Köln und nach Koblenz.
Die wirtschaftlichen Vorteile, die aus einer Schienenverbindung von Metz aus bzw.
dem lothringischen Raum ins Saarrevier und darüber hinaus nach Mainz, Köln und
Koblenz bzw. in das Rhein-Main-Gebiet, den rheinisch-westfälischen Raum und das
Mittelrheingebiet erwuchsen, sind unübersehbar. Von den wirtschaftlichen Vorteilen
abgesehen, dürfen selbstverständlich auch die militärstrategischen Gesichtspunkte
nicht übersehen werden. Die genannten Linien verbanden nämlich auch die bedeuten¬
den Festungs- und Garnisonsstädte Metz, Köln und Mainz miteinander. Einbezogen
war in dieses strategische Dreieck quasi als Mittelpunkt Saarbrücken.
10 Die geforderten Bahnen konnten damals wegen mangelnder finanzieller Mittel nur teilweise
gebaut werden (vgl. hierzu L. Strauß, a. a. O., S. 51).
11 Vgl. hierzu Reichsgesetzblatt, Jg. 1877, S. 25.
12 Vgl. hierzu L. Strauß, a. a. O., S. 51.
13 ebd., Anm. 2.
14 Vgl. hierzu K. Hoppstätter, a. a. O., S. 108 u. S. 110.
15 Vgl. hierzu L. Strauß, a. a. O., S. 52.
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