Full text: ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

2 Die Organisation der privaten Saarpropaganda 
2.1 Theodor Vogel 
Die Unterzeichnung des Friedensvertrages in Versailles und die anschließende 
Ratifizierung durch die Nationalversammlung machten den Saargebietsschutz mit 
seiner auf ein Nahziel angelegten Strategie überflüssig. An der Uneinigkeit der 
Alliierten war zwar die drohende Annexion des Saarkohlebeckens durch Frankreich 
gescheitert, doch lag es angesichts der im Saarstatut festgesetzten 15jährigen Völker¬ 
bundsverwaltung nahe, eine dauerhafte Abwehrorganisation zu schaffen. Da Artikel 
49 die bisherigen reichsdeutschen Autoritäten im Saargebiet ausschaltete, mußte 
fortan eine Arbeitsteilung vorgenommen werden: Offizielle politische Kontakte zur 
französischen Besatzungsmacht an der Saar bzw, der späteren Regierungskommis¬ 
sion liefen über das Auswärtige Amt als zuständiger Reichsbehörde, während sich 
das Reichsinnenministerium ebenso wie die Länder um kulturelle Angelegenheiten 
kümmerte. Die Wahrnehmung informeller Verbindungen zwischen dem Reich und 
dem Saargebiet, die Stärkung und Bekräftigung des Zugehörigkeitsgefühls zu 
Deutschland - kurz: die prodeutsche Propaganda - wurde hingegen in die Hände 
einer formal unabhängigen und privaten Organisation gelegt. 
Es ergab sich zwangsläufig, daß die mit Saarpropaganda betraute Vereinigung 
zumindest offiziell auf einer breiteren gesellschaftlichen und politischen Grundlage 
stehen mußte als der mit den preußischen Ministerien eng verzahnte Saargebiets¬ 
schutz. Das Bild, das die Saarheimat-Schutzbewegung damit bot, fügt sich in das 
bekannte Muster zahlreicher anderer Organisationen und Institutionen ein, die sich 
nach dem Ersten Weltkrieg der Deutschtumspflege und landsmannschaftlichen 
Interessenvertretung verschrieben hatten: Nach außen autark gegenüber staatlichen 
Direktiven und aus Mitteln der Bevölkerung getragen, tatsächlich aber finanziert und 
gesteuert von den verschiedenen Reichs- und Länderministerien1. Unter den nur 
widerwillig zur Kenntnis genommenen und innerlich nie akzeptierten veränderten 
Rahmenbedingungen entschloß sich der noch halbamtliche Saargebietsschutz zur 
Selbstauflösung2, schuf zugleich aber eine Rechtsnachfolgerin, die bis zur Volks¬ 
abstimmung 1935 Bestand haben sollte. 
Offiziell erfolgte die Gründung der Geschäftsstelle „Saar-Verein“, zu der auch eine 
Anzahl namentlich nicht genannter Persönlichkeiten erschienen war, am 18. Juli 1919 
unter der Leitung Kar! Röchlings3. Nach § 2 seiner Geschäftsordnung verfolgte das 
Unternehmen den Zweck, „durch eine unabhängige Propaganda die Befreiung des 
1 Vgl. Krekeler: Deutschtumspolitik. Am Beispiel des DSB demonstriert dies: FENSCH: Deutscher 
Schutzbund, S. 296. 
1 Die Auflösung war um so notwendiger, da die Regierungskreise enttarnt worden waren, die hinter dem 
SGS standen: Vgl. Brief der GSV an die RVP (14.04.28), in: BA-R 8014/784. 
3 Der neutrale Name „Saarverein“ wurde gewählt, um jeden Anschein der Aggressivität gegenüber 
Frankreich zu vermeiden: Vgl. Brief Vogels an Dr. Griiters (30.10.19), in: BA-R 8014/737. 
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