Full text: ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛ (40)

bestimmungsrechtes gefährdet. Noch am gleichen Tag (28. März 1919) unternahm 
Clemenceau einen weiteren Versuch, den amerikanischen Präsidenten von der 
Rechtmäßigkeit der Annexion des Saarbeckens zu überzeugen, indem er nun mora¬ 
lische Argumente ins Feld führte: 
„II y a là [an der Saar - F.B,] 150.000 hommes qui sont des Français. Ces hommes, qui ont 
envoyé en 1918 des adresses au président Poincaré, ont, eux aussi, droit à la justice. Vous voulez 
respecter les droits des Allemands, moi aussi. Mais tenez compte du droit de ces Français, - 
comme vous aurez à tenir compte du droit historique de la Bohême et de la Pologne.“87 
Da auch dieser Vorstoß nicht von Erfolg gekrönt war, verzichtete die französische 
Delegation künftig auf ihre Forderung nach Annexion der Saar; eine weitere Note*8, 
die am folgenden Tag vorgelegt wurde, ließ Konzessionen an Wilson erkennen: 
Frankreich beanspruchte zwar weiterhin die „propriété perpétuelle“ an den Saar¬ 
gruben, signalisierte aber in der Frage der staatsrechtlichen Zugehörigkeit des Gebie¬ 
tes seine Kompromißbereitschaft, Vorübergehend solle die Saar weder unter die 
Souveränität Deutschlands noch Frankreichs gestellt, sondern dem Schutz des 
Völkerbundes anvertraut werden. Nach Ablauf einer Frist von 15 Jahren - „prévu 
pour laisser le temps agir“ - sollte die Bevölkerung des Gebietes die Möglichkeit 
erhalten, für Frankreich oder Deutschland zu optieren89. Es bedurfte weiterer zäher 
Verhandlungen, bis Mitte April eine Dreierkommission den Text des vorläufigen 
Saarstatuts entwarf, dessen 46 Paragraphen vom Viererrat verabschiedet wurden90. 
Drei Wochen später, am 7. Mai, wurden der deutschen Delegation in Versailles die 
„Friedensbedingungen der alliierten und assoziierten Regierungen“ übergeben. Mit 
ihrem intransigenten Auftreten trug sie ebenso wie das am 20. Juni zurückgetretene 
Kabinett Scheidemann eine entscheidende Mitschuld an der anschließenden partei- 
und milieuübergreifenden Diskreditierung des Vertragswerkes. Zweifellos bestand 
eine Diskrepanz zwischen den ideellen Grundsätzen des amerikanischen Präsidenten 
und den tatsächlichen Bestimmungen des Vertrages; durch das konsequente Nähren 
der Hoffnung auf einen Rechtsfrieden im Zeichen von Ausgleich und Verständigung 
schürten die Verantwortlichen der deutschen (Außen-) Politik aber unerfüllbare 
Erwartungen. Die innere Distanz der desillusionierten Bevölkerung und die Ableh¬ 
nung des Vertragswerkes wurden durch ein derartiges Vorgehen geradezu provoziert; 
erst hierdurch entstand der Eindruck der ohnmächtigen Kapitulation vor der Gewalt 
und Macht der Alliierten. Wenngleich das Unvermögen, die deutsche Schuld am und 
im Kriege schon ein halbes Jahr nach Einstellung der Kampfhandlungen zu akzeptie¬ 
ren. diese Haltung erklären dürfte, wurde so der späteren Instrumentalisierung des 
87 Ebd.. S. 292 f. Zur publizistischen Auseinandersetzung um diese bald so titulierte „Saarlüge“ siehe Kap. 
4.3. 
88 Vgl. Note sur la question de la Sarre (29.03.19), in: Ebd., S. 294 ff. 
89 Während dieser 15jährigen Periode sollten die Bewohner des Gebietes, das Tardieu in Abgrenzung zur 
„Lorraine de Metz et de Thionville“ geschickt als „Lorraine de Sarrebruck“ bezeichnete (ebd., S. 296) 
lediglich für die Angliederung an Frankreich plädieren dürfen. 
90 Vgl. Groten: Urkunden zur Entstehungsgeschichte des Saarstatuts. 
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