3.2 Der Bund der Saarvereine als Anwalt des Saargebiets
3.2.1 Symbolische Gesten zur Deutscherhaltung
Satzungsgemäß hatte sich der Bund der Saarvereine der Erhaltung und Förderung des
Deutschtums im Saargebiet verschrieben. Das Zusammengehörigkeitsgefühl zwi¬
schen der saarländischen und der reichsdeutschen Bevölkerung, welches durch die
Französisierungspolitik bzw. autonomistische Bewegung als gefährdet angesehen
wurde, sollte ebenso wie das deutsche Volksbewußtsein immer wieder aufs neue
bekräftigt werden. Dabei gingen die „Saarfreunde“ von der Annahme aus, daß,
solange der Wunsch nach Wiedervereinigung mit dem deutschen Vaterland nicht ins
Wanken geriete, sämtliche französischen Begehrlichkeiten zum Scheitern verurteilt
seien. Wie zuvor der Saargebietsschutz hoffte die Geschäftsstelle „Saar-Verein“, die
Entfremdung der Saarländer von Deutschland durch deren moralische und wirt¬
schaftliche Unterstützung verhindern zu können. Folglich beteuerten die Vortrags¬
redner des Bundes bei allen sich bietenden Gelegenheiten, dafür Sorge zu tragen, daß
das Saargebiet nicht zugunsten anderer bedrohter Reichsteile geopfert werde und daß
die Saar nicht in Vergessenheit geriete148. Drohte wie während des Ruhrkampfes
1923 die Not des Saargebietes in den Hintergrund zu geraten, so nutzte die Ge¬
schäftsstelle Kundgebungen, Aufrufe und Sammlungen gegen die Besetzung des
Ruhrgebietes, um die Saar als gleichberechtigtes Problem zu thematisieren149.
Schon in einem ihrer ersten Rundschreiben appellierte die Geschäftsstelle, an Ver¬
wandte, Bekannte und Freunde in der Saarheimat zu schreiben, um diesen wieder
Mut zu machen150. Dem gleichen Ziel sollte der Ausbau der eigenen Organisation
dienen:
„Unsere Brüder und Schwestern an der Saar müssen von Tag zu Tag deutlicher fühlen, daß das
unbesetzte Deutschland ihnen einmütig die Bruderhand entgegenstreckt. Deshalb müssen wir die
Kunde von der Not der treudeutschen Saarbevölkerung weit über Deutschland, über seine
Grenzen hinaus, tragen, müssen wir das Schicksal so sehr zur Herzenssache jedes Deutschen
machen, daß jede deutsche Stadt, jede deutsche Gemeinde, jeder deutsche Verein, jede sonstige
deutsche Körperschaft, jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau Mitglieder des Bundes
werden.“151
148 Gerade während des Belagerungszustandes im August 1920 finden sich zuhauf derartige Beteuerun¬
gen: Vgl. beispielsweise SF 1 (1920) 16, S, 150. Vgl. ebenso: SF 1 (1920) 14,S. 121; SF 1 (1920)
21, S. 209; SF 1 (1920) 5/6, S. 25; Brief der GSV an verschiedene Schriftleitungen (19.01.24), in:
BA-R 8014/1091.
149 Vgl. Brief der GSV an Reichskanzler Cuno (15.03.23), in: PA AA, 11 a Saargebiet, R 76.091;
Protokoll der Sitzung des Bundesvorstandes, des Aufsichts- und Beratungsausschusses und des
interfraktionellen Saarausschusses vom 23.03.23 (24.03.23), in: BA-R 1601/1697; Flugblatt „Rhein,
Ruhr und Saar!“ (15.04.23), in: StA Gießen, L 1365/HI; SF 4 (1923) 2, S. 17; SF 4 (1923) 4, S. 37 f.;
SF4 (1923) 5, S. 53 f.; SF4 (1923) 8. S. 95; SF 4 (1923) 9, S. 112; SF4 (1923) 12, S. 168; SF 4
(1923) 13, S. 171,
150 Als Nebeneffekt dieser Briefkampagne hoffte Vogel, an Informationen aus dem Saarrevier zu
gelangen, die aufgrund der Postüberwachung nicht direkt an die Berliner Zentrale geschickt werden
konnten: Vgl. Rundschreiben der GSV (März 1920), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein I.
I?l Rundschreiben „Unser Saargebiet in Gefahr!“ (Sommer 1921), in: Ebd.
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