können.70 Als 1936 aus der PGFW das Saarpfalzische Institut hervorging, über¬
nahm Emrich dessen Leitung.
Dies alles waren nur Ehrenämter. Sein Freund Kölsch musste für Emrichs geregelte
Einkünfte sorgen. 1934 erhielt Emrich für seine wissenschaftsorganisatorische
Tätigkeit Bezüge vom Kultusministerium.71 75 Mit der Rückgliederung des Saarlandes
wurde er endlich Beamter. Ab April 1935 bearbeitete er in Saarbrücken als Re¬
gierungsrat in der Abteilung III des Reichskommissariats für die Rückgliederung
des Saarlandes (Angelegenheiten der christlichen Kirchen, Pflege von Kunst und
Wissenschaft, Denkmalpflege und Heimatschutz)" auslands- und grenzpolitische
Fragen, betreute die saarländischen wissenschaftlichen Organisationen und die
Volksbildung (freies Volksbildungswesen, Volkskunde, Film- und Funkwesen,
Musik und Bildende Kunst, Literatur und Theater) und zensierte das literarische
Schaffen.7' Allerdings scheiterte der Versuch der pfälzischen Nationalsozialisten,
Emrich seinen Parteidienst seit 1931 und die Leitung des Volksbildungsverbandes
und der PGFW auf das Beamtendienstalter anrechnen zu lassen, am Widerstand
der Reichsministerien, die einem Beamten, der weder über juristische Vorkennt¬
nisse verfüge, noch die vorgeschriebenen Prüfungen für den höheren Dienst abge¬
legt habe, nicht auch noch sein fortgeschrittenes Alter zugute halten wollten. 4
Emrichs Beurteilung durch den Regierungspräsidenten der Pfalz von 1937 fiel
günstig aus; er erfülle die ihm übertragenen Aufgaben in gründlicher Arbeits¬
weise, mit lobenswertem Fleiß und in tadelloser Führung.7" Das fiel Emrich nicht
schwer, denn er war in seiner Dienststelle kaum ausgelastet. Im Herbst 1937 gab
dies Anlass zur Klage.76 Als mit dem Kriegsbeginn im Herbst 1939 die Behörde
des Reichskommissars Saarbrücken vorübergehend räumen musste, wurde durch
eine Unachtsamkeit Emrich dem Reichsinnenministerium „als durch die Rück¬
wanderung arbeitslos“ gemeldet.7 Das Ministerium versetzte ihn zur Preisüber¬
wachung bei der Regierung in Arnsberg. In der Saarpfalz wollte man nicht auf
Emrich verzichten und verleidete dem Ministerium und der neuen Dienststelle die
Versetzung Emrichs, der „ausserhalb der Saarpfalz nutzbringend nicht verwandt
werden“ könne: „Dr. Emrich ist politischer Beamter, dessen Befähigung aus¬
70 LASp, C 1381: Heinrich Jolas, „Berufliche Erlebnisse eines Pfalz-Bayerischen Verwaltungs¬
beamten“, Ms., München, 1935-39, 3: 180.
1 BayHStA, MK 15551: Boepple (BayKM) an Vbv. v. 28.3.1934, Roth[-Lutra] (PGFW) an
BayKM v. 29.6.1934.
72 BADH, ZA VI 289, A. 3, f. 1: Vereidigung Emrichs am 20.4.1935.
73 LASb, MK 5492, Personalnachweisung Emrich v. 1.4.1935.
74 BADH, ZA VI 289, A. 3, f. 2-3 u. 6: Jung (RKRSaar) an RMdl v. 8.5.1935 u. RPrMdl an
RKRSaarv. 18.6.1935.
75 BADH, ZA VI 289, A. 3, f. 9: Regpräs. v. 12.6.1937 über Emrich.
76 BADH, ZA VI 289, A. 3, f. 10: Aus II D 5741/37 v. 16.10.1937; LASb, MK 5492: Dr. Schütze
(RuPrMdl) an RKSaarv. 29.1.1938 u. RKSaar - Abt. III an Abt. Ia A II v. 18.2.1938.
7 BADH, ZA VI 289, A. 3: Ph. L. Jung (Regpräs. beim RKSaar) an Minrat. Dr. Dellbrügge
(z.Zt. Kaiserslautern) v. 16.10.1939, cf. RMdl an Emrich v. 6.10.1939.
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