für zwei Jahre Beschäftigung finden könnten. Knapp die Hälfte der ge¬
samten Investitionskosten von ca. 90 Mio. RM sollte als Lohnkosten
der Bauwirtschaft wieder direkt zufließen.
Während somit in Hinblick auf die Verknüpfung der Energiepolitik mit
sonstigen staatlichen Politikbereichen zwischen der Gaswirtschaft und
den staatlichen Behörden weitgehende Übereinstimmung herrschte,
bestanden innerhalb der Gaswirtschaft die Differenzen über die Frage
der Versorgungsstrukturen einer zukünftigen Energiewirtschaft und die
Rolle der Kommunen fort. Nicht zuletzt aufgrund dieser unterschiedli¬
chen Interessen innerhalb der Gaswirtschaft sowie zwischen Gas- und
Elektrizitätswirtschaft zogen sich die Verhandlungen um den Organi¬
sationsaufbau der gewerblichen Wirtschaft bis Ende 1934 hin, ehe ein
entsprechender Erlass zustande kam. Die Energiewirtschaft wurde ne¬
ben Industrie, Handel, Handwerk, Banken, Versicherungen und Frem¬
denverkehr zu einer eigenen Reichsgruppe zusammengefasst.234 Ob¬
wohl aber gerade der Sinn der Neuorganisation der Energiewirtschaft
darin bestand, mögliche Interessenkollisionen von vornherein zu un¬
terbinden, gelang es nicht, die Gas- und Elektrizitätswirtschaft in einer
einzigen Reichsgruppe ohne untergeordnete Entscheidungsebenen zu
vereinigen. Stattdessen wurde die Reichsgruppe am 20. Oktober 1934
in zwei getrennte Fachgruppen, die Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsver¬
sorgung sowie die Wirtschaftsgruppe Gas- und Wasserversorgung mit
eigenen Zuständigkeitsbereichen unterteilt. Kompetenzüberschneidun¬
gen und -Streitigkeiten zwischen den beiden Wirtschaftsgruppen und
der übergeordneten Reichsgruppe standen somit bevor.
Als Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft setzte sich entgegen den
Vorschlägen der kleineren kommunalen Gasversorger der Direktor der
Bewag, Carl Krecke, durch. Für die mangelnde Repräsentanz der
kleineren Versorgungsunternehmen sprach auch die Besetzung des
Führerrats, eines ehrenamtlichen Beratergremiums der Reichsgruppe,
welchen Krecke im Juni 1934 einsetzte. Mit den Direktoren Nübling
aus Stuttgart, Müller aus Hamburg und Seippel aus Essen rekrutierten
sich die Vertreter der Gaswirtschaft ausschließlich aus den Reihen von
Großunternehmen beziehungsweise der Ferngaswirtschaft. Diese
nutzten ihre Position, die Konzentrationstendenzen in der Gaswirt-
234 BA Abt. Potsdam: R 3101/9284: Anlage zu En 4649/44; vgl. auch Eggers (1937),
S. 362; Fischer (1968), S. 81; Matzerath (1970), S. 397; das Gesetz zur Vorbereitung
des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft stammt vom 27. Februar 1934,
doch wurde die entsprechende Durchführungsverordnung erst am 27. November
1934 erlassen.
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