Full text: 75 Jahre Saar Ferngas AG

- so die Bürgermeister Neikes und Blank - müsste auf alle Fälle über die 
Mehrheit des Aktienpaketes verfügen. Dies wurde ihnen auch einstim¬ 
mig zugestanden.108 
Die Hütten kamen ihrerseits überein, sich in gleicher Höhe wie die 
GBG an der neu zu gründenden Gesellschaft zu beteiligen, von einem 
direkten Engagement innerhalb der GBG nahmen sie aber Abstand. 
Die Verhandlungen unter den kommunalen Körperschaften erbrachten 
zunächst, dass die Landkreise Saarlouis, Ottweiler und Saarbrücken 
sowie die Stadt Saarbrücken jeweils zwölf Prozent, die Landkreise Mer- 
zig und St. Wendel jeweils zwei Prozent erhalten sollten. Oberbürger¬ 
meister Neikes lehnte eine derartige Verteilung aber ab. Es erschien 
ihm unangemessen, die Stadt Saarbrücken gleichrangig mit den Kreisen 
zu behandeln. Auf die Stadt entfalle mehr als 40 Prozent des Gasabsat¬ 
zes im Saargebiet, deshalb stünden ihr 26 Prozent, also die Hälfte der 
gesamten kommunalen Beteiligungen von 52 Prozent zu. Da bei einer 
solchen Verteilung nur 26 Prozent für sämtliche verbliebenen Land¬ 
kreise und Städte übrig geblieben wären, erklärte sich die Stadt Saar¬ 
brücken als letzten Kompromiss mit einem Anteil von 21 Prozent ein¬ 
verstanden. Bei dieser Gelegenheit erklärte Neikes, "daß von ihm aus die 
gan^e Sache kaputtgehen könnte, wenn die Stadt die beanspruchte Beteiligung von 
dauernd 21 % nicht bekäme".109 Zugleich wolle man versuchen, die GBG 
auf 21 Prozent herunterzuhandeln, da dieser Anteil laut Entwurf zum 
Gesellschaftsvertrag ausreiche, die Minderheitenrechte wahrzuneh¬ 
men.110 Nach diesem Vorschlag blieben nur noch jeweils 21 Prozent bei 
GBG und Hütten, die sich aber mit der vorgesehenen Stimmverteilung 
unerwartet einverstanden erklärten. Als Ergebnis stand daher im Juni 
1928 fest, dass der Stadt Saarbrücken die gleichen Anteile wie den 
Hütten und der GBG - nämlich 21 Prozent - und den verbleibenden 
Landkreisen und Städten 37 Prozent zustanden. Hiervon sollten aber 
eventuell noch Anteile an die GGG abgegeben werden. 
Da die Frage der Aktienverteilung des Stammkapitals der "Ferngas Saar 
GmbH" - so der vorläufige Name - im }uni 1928 gelöst war, ging es im 
weiteren darum, verschiedene "Organisationsverträge" auszuhandeln, 
die die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen und das Ver¬ 
hältnis der beteiligten Interessengruppen (Öffentliche Hand, Hütten 
^ A Stadtverband Sbr. G-S/10: Besprechung vom 23.4.1928 
A Stadtverband Sbr. G-S/10: Besprechung vom 7.5.1928 
A Stadtverband Sbr. G-S/10: Besprechung der kommunalen Vertreter vom 
25.5.1928; SA Sbr. G 24/7091: Besprechung über Unterverteilung des den öffendi- 
chen Körperschaften zufallenden Teiles des Stammkapitals vom 7.5.1928 
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