- so die Bürgermeister Neikes und Blank - müsste auf alle Fälle über die
Mehrheit des Aktienpaketes verfügen. Dies wurde ihnen auch einstim¬
mig zugestanden.108
Die Hütten kamen ihrerseits überein, sich in gleicher Höhe wie die
GBG an der neu zu gründenden Gesellschaft zu beteiligen, von einem
direkten Engagement innerhalb der GBG nahmen sie aber Abstand.
Die Verhandlungen unter den kommunalen Körperschaften erbrachten
zunächst, dass die Landkreise Saarlouis, Ottweiler und Saarbrücken
sowie die Stadt Saarbrücken jeweils zwölf Prozent, die Landkreise Mer-
zig und St. Wendel jeweils zwei Prozent erhalten sollten. Oberbürger¬
meister Neikes lehnte eine derartige Verteilung aber ab. Es erschien
ihm unangemessen, die Stadt Saarbrücken gleichrangig mit den Kreisen
zu behandeln. Auf die Stadt entfalle mehr als 40 Prozent des Gasabsat¬
zes im Saargebiet, deshalb stünden ihr 26 Prozent, also die Hälfte der
gesamten kommunalen Beteiligungen von 52 Prozent zu. Da bei einer
solchen Verteilung nur 26 Prozent für sämtliche verbliebenen Land¬
kreise und Städte übrig geblieben wären, erklärte sich die Stadt Saar¬
brücken als letzten Kompromiss mit einem Anteil von 21 Prozent ein¬
verstanden. Bei dieser Gelegenheit erklärte Neikes, "daß von ihm aus die
gan^e Sache kaputtgehen könnte, wenn die Stadt die beanspruchte Beteiligung von
dauernd 21 % nicht bekäme".109 Zugleich wolle man versuchen, die GBG
auf 21 Prozent herunterzuhandeln, da dieser Anteil laut Entwurf zum
Gesellschaftsvertrag ausreiche, die Minderheitenrechte wahrzuneh¬
men.110 Nach diesem Vorschlag blieben nur noch jeweils 21 Prozent bei
GBG und Hütten, die sich aber mit der vorgesehenen Stimmverteilung
unerwartet einverstanden erklärten. Als Ergebnis stand daher im Juni
1928 fest, dass der Stadt Saarbrücken die gleichen Anteile wie den
Hütten und der GBG - nämlich 21 Prozent - und den verbleibenden
Landkreisen und Städten 37 Prozent zustanden. Hiervon sollten aber
eventuell noch Anteile an die GGG abgegeben werden.
Da die Frage der Aktienverteilung des Stammkapitals der "Ferngas Saar
GmbH" - so der vorläufige Name - im }uni 1928 gelöst war, ging es im
weiteren darum, verschiedene "Organisationsverträge" auszuhandeln,
die die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen und das Ver¬
hältnis der beteiligten Interessengruppen (Öffentliche Hand, Hütten
^ A Stadtverband Sbr. G-S/10: Besprechung vom 23.4.1928
A Stadtverband Sbr. G-S/10: Besprechung vom 7.5.1928
A Stadtverband Sbr. G-S/10: Besprechung der kommunalen Vertreter vom
25.5.1928; SA Sbr. G 24/7091: Besprechung über Unterverteilung des den öffendi-
chen Körperschaften zufallenden Teiles des Stammkapitals vom 7.5.1928
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