derat voraus. Die GBG stellte zunächst eine Pachtsumme von 75.000
Frs. in Aussicht. Vor allem die sozialdemokratische Fraktion machte so
viel Druck, dass die Gesellschaft ihr Angebot nachbesserte, schließlich
einigten sich beide Seiten auf 30.000 Mark. Auch die Laufzeit des neuen
Vertrages blieb umstritten. Während die bürgerlichen Parteien für eine
Vertragsdauer von 15 Jahren plädierten, sprachen sich die linken Partei¬
en für eine möglichst kurze Laufzeit aus, um das Gaswerk schnellstens
wieder in Gemeindebesitz zu übernehmen. Nur unter diesen Umstän¬
den - so die Sozialdemokraten - könnten niedrigere Gaspreise realisiert
werden.264
Bereits zwei Jahre nach der Vertragsverlängerung kam es zu neuerli¬
chen Auseinandersetzungen. Innerhalb kurzer Zeit kamen zwei Fami¬
lien durch Gasvergiftungen ums Leben. Der Gemeinderat warf deshalb
der GBG vor, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, das Gasnetz nicht
systematisch erneuert und Warnungen aus der Bevölkerung über Gas¬
ausströmungen — Sulzbach war Bergschadensgebiet - nicht ernst ge¬
nommen zu haben.265 Wieder erwog die Verwaltung eine vorzeitige
Auflösung des Pachtvertrages. In diesem Zusammenhang wurden auch
Untersuchungen angestellt, in den Zweckverband des Gaswerks Dud-
weiler einzutreten. Aber auch diese Pläne scheiterten an den fehlenden
finanziellen Mitteln, die ein Ausbau des Dudweiler Gaswerks mit sich
gebracht hätte.266
In lsölklingen bestand nach den langwierigen Schiedsgerichtsverfahren
mit der GBG zunächst von Seiten der Gemeinde kein Interesse an ei¬
ner Verlängerung des Pachtvertrages. Die Verselbständigung der Gas¬
versorgung und die Errichtung eines Gaswerks gab nach Ansicht der
Betriebskommission, "vom Standpunkte der Wirtschaftlichkeit, der Beweglich¬
keit bei eintretenden technischen Neuerungen und auch im Interesse der Bevölke¬
rung den einzigen Weg vor, zufrieden stellende Verhältnisse zu schaf¬
264 Volksstimme vom 8.7.1926
265 Vgl. Trapp (1986), S. 14
Stadt Sulzbach: Gemeinderatssitzung vom 30.3.1932; Stadtratssitzung vom
15.3.1953; Trapp (1986), S. 15; Nach Ablauf des fünfjährigen Pachtvertrages mit der
GBG, Anfang 1932, überlegte die Gemeinde Sulzbach erneut, das Gaswerk wieder in
Eigenregie zu übernehmen. Auch diesmal wurde das Vorhaben nicht umgesetzt. Der
zwischen der Firma Röchling und der GBG bestehende 1 iefervertrag, der noch bis
zum 31.12.1941 in Kraft war, verhinderte den direkten Bezug von Kokereigas aus Al¬
tenwald. Zudem war das Baukonto (für Reparaturen, Erweiterungen, Erneuerungen)
zu Lasten der Gemeinde in der Zwischenzeit auf mehrere 100.000 Mark aufgelaufen
und an eine Ablösung infolge der finanziellen Verhältnisse der Gemeinde nicht zu
denken. Am 30. März 1932 verlängerte deshalb die Gemeinde den Pachtvertrag für
die Dauer von zehn Jahren und erhielt hierfür eine Pachtsumme von 180.000 Frs.
jährlich.
230