Stadt das Gaswerk vom 15. Oktober 1909 bis zum 31. März 1911 an
die Berlin-Anhaltische Maschinenbau AG (BAMAG), welche auch die
Erweiterungsarbeiten ausführte. Damit wollte St. Wendel sicherstellen,
dass das Gaswerk erst zu dem Zeitpunkt in städtischen Besitz überging,
als sowohl die interne Organisation (Buchführung) als auch der
technische Betrieb ohne Schwierigkeiten verlief.266
In Mittelbexbach hatte sich der Gemeinderat ursprünglich dafür ent¬
schieden, das Gaswerk auf eigene Rechnung zu bauen und zu diesem
Zwecke eine Anleihe von 100.000 Mark aufzunehmen.267 Hierzu benö¬
tigte er jedoch die Genehmigung einer Bürgerversammlung, die am 17.
April 1904 stattfand. Die Abstimmung erbrachte eine Pattsituation: 34
Anwesende unterstützten den Antrag des Gemeinderates, 34 lehnten
ihn ab, sodass der Antrag keine Mehrheit fand.268 Da die Verwaltung
ihre Pläne aber nicht ohne weiteres aufgeben wollte, schlug sie in einer
weiteren Sitzung des Gemeinderates vor, eine Konzession an eine Pri¬
vatgesellschaft zu vergeben und das Projekt öffentlich auszuschreiben.
Nachdem die Firma August Klönne aus Dortmund ihr Angebot zu¬
rückgezogen hatte, weil sie offensichtlich keinerlei Bereitschaft zeigte,
bei der Bezirkssparkasse eine Kaution zu hinterlegen, ging der Zuschlag
schließlich im Mai 1905 an die Firma Kölwel Nachfolger in Zweibrü¬
cken.269 Bereits ein Jahr später, am 20. Oktober 1906, ging das Gaswerk
Mittelbexbach in Betrieb.270
Offenbar arbeitete das Werk in den Anfangsjahren mit großem Erfolg,
und da die Gemeinde sich vertraglich ein Ankaufsrecht Vorbehalten
hatte, beschloss der Gemeinderat im Dezember 1907, das Gaswerk als
Gemeindebetrieb zu übernehmen. Den Ausschlag gab, "daß es für unsere
Umlage so reiche Gemeinde dringend nötig sei, das von einer Privatgesellschaft er¬
baute Gas- und Wasserwerk für die Gemeinde gu erwerben und die daraus erhielten
Überschüsse nach Amortisation und Uerfnsung des Anlagekapitals dem Gemein¬
desäckel c(uerführen. Immer wieder kann man die Wahrnehmung machen, daß
Gemeindeverwaltungen so kurzsichtig sind und derartige, ganze Gemeinden umfas¬
sende Unternehmungen privaten Gesellschaften zp überlassen, ohne daß die Mehr¬
heit des Gemeinderates und der Bürgerschaft bedenkt, daß eine Gemeinde doch min¬
266 St. Wendeier Volksblatt vom 9.10.1909; JfG 54. Jg. (1911), Nr. 16, S. 394
267 Stadt Bexbach: Gemeinderatssitzung vom 25.10.1903; Louis (1912), S. 37
268 Stadt Bexbach: Gemeinderatssitzung vom 17.4.1904; Hoppstädter (1971), S. 204
269 Stadt Bexbach: Gemeinderatssitzungen vom 24.4.1904, 29.5.1904, 28.10.1904,
22.12.1904, 31.5.1905 und 20.5.1905; Homburger Ztg. vom 3.4.1905 und 24.5.1905
270 Homburger Ztg. vom 25.10.1906
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