Gestaltung der Übergangszeit zu nachdrücklichem Einsatz für deren Abkürzung
festzustellen ist. Unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes über steuerliche
Maßnahmen gewann diese Frage durch die französischen Währungs- und Außen¬
handelsmaßnahmen an Brisanz. Im Juli griff das Kabinett unter Ministerpräsident
Egon Reinert bei diesem Thema auf ein Mittel zurück, das sich schon in den Ver¬
handlungen über den Saarvertrag bewährt hatte: Jedes Ministerium sollte einen
Referenten abstellen, der speziell für die Grundsatzfragen der Übergangszeit zu¬
ständig sein sollte.100 101 Am 22. August 1957 dann, zwölf Tage nach den gravierendsten
Eingriffen der französischen Regierung in den Außenhandel, wurden diese Res¬
sort-Vertreter gemeinsam mit der Erarbeitung eines Memorandums zur Abwehr
negativer Folgen für das Saarland beauftragt;11)1 ein halbes Jahr später entwickelte
sich daraus erneut ein Lenkungsausschuß auf Ministerebene.102 104 Gegenüber Bonn
vertrat die Landesregierung ihre Position spätestens ab dem 23. November 1957 auch
mit differenzierten Argumenten.111’ Dabei wurde eindeutig erklärt, daß die Übergangs¬
zeit bereits zu diesem Zeitpunkt die Funktion einer allmählichen Rationalisierung und
Modernisierung der Wirtschaft zur Erleichterung des Übergangs nicht würde erfüllen
können. Daher - und vor allem auch aufgrund des Wertverfalls des Franc - sei sie
schnellstmöglich zu beenden. Im gleichen Zuge wurde jedoch die hohe Bedeutung
des kontingentierten zollfreien Warenverkehrs mit Frankreich betont."14 Präzisiert und
ergänzt wurden diese Forderungen der Saar-Regierung durch ein praktisch gleich¬
zeitig veröffentlichtes Gutachten der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes,
das allerdings die Frage der Abkürzung der Übergangszeit differenzierter behandelte:
„Auf Grund der Erfahrungen des Jahres 1935 [sei] eine überstürzte Rückgliederung“
auf jeden Fall zu vermeiden, statt dessen müsse „mit größter Behutsamkeit und in
voller Übereinstimmung mit den zuständigen französischen Stellen“ vorgegangen
werden. Allerdings erfülle die Übergangszeit durch die einseitigen französischen
Maßnahmen ihre Funktion nun nicht mehr, daher seien zumindest Ausgleichsma߬
"K1 LASB StK 1716, Kabinettsprotokoll v. ¡6.7.57.
101 LASB StK 1716, Kabinettsprotokoll v. 22.8.57.
102 LASB StK 1717, Kabinettsprotokoll v. 1.2.58. Kurz darauf wurde der Lenkungsausschuß sogar zur
Chefsache, indem der Ministerpräsident persönlich den Vorsitz übernahm, vgl. LASB StK 1718, Kabi¬
nettsprotokoll v. 30.6.58.
" Derartige Pläne fanden breiten Wiederhall in der politischen Öffentlichkeit, vgl. Stellungnahme der
Arbeitskammer zur Frage einer vorzeitigen Beendigung der wirtschaftlichen Übergangszeit, in: Die
Arbeitskammer. Zeitschrift der Arbeitskammer des Saarlandes 5 ( 1957), S. 282-284, sowie Gedanken zum
Saar-Memorandum, in: ebd., S. 313-315.
104 Memorandum der Saarländischen Regierung zur Verkürzung der Übergangszeit, LASB StK Kabinetts¬
registratur, Anlage MW, Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium v. 26.9.57. Publiziert wurde der Text
auch als: Memorandum über die wirtschaftliche Lage des Saarlandes, in: Mitteilungen der Industrie- und
Handelskammer des Saarlandes 13 (1957), S. 81 1-812. Die Publikation wurde am 13.1 1.57 beschlossen,
vgl. LASB StK 1716, Kabinettsprotokoll v. 13.11.57. Wie sehr sich die Ereignisse im Saarland angesichts
der französischen Maßnahmen überstürzten, wird an einem Vorgang vom Oktober 1957 deutlich: Der
Wirtschaftsminister mußte um Aufschub der Abgabe von Stellungnahmen als Anlage zu einem Schreiben
an den Bundeskanzler bitten, da die bereits erarbeiteten ersten Versionen durch die sich überschlagenden
Ereignisse bereits wieder veraltet seien, siehe: LASB StK 1716, Kabinettsprotokoll v. 28.10.57.
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